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Kfz-Versicherung: Wann ein Wechsel auch nach dem 30.11. möglich ist

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. Auch nach dem Stichtag am 30. November können viele Autofahrer noch ihre Versicherung wechseln und dabei ein gutes Viertel ihrer Kosten sparen. Das Vergleichsportal Verivox erklärt, wer jetzt ein Sonderkündigungsrecht hat.

Sonderkündigungsrecht wegen höherer Prämie

Höhere Schadenquoten als im Vorjahr bei inflationsbedingt steigenden Reparaturkosten – viele Kfz-Versicherer haben für das kommende Jahr ihre Beiträge erhöht. Wenn die Prämie steigt, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können auch unabhängig vom Stichtag am 30. November zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Das Sonderkündigungsrecht gilt vier Wochen ab Eingang der erhöhten Beitragsrechnung. "Die Preise für Autoversicherungen steigen auf breiter Front", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Haben Versicherte erst im November eine Beitragserhöhung erhalten, können sie ihre Versicherung auch noch über den 30. November hinaus wechseln." Sehr oft lohnt sich das. Im Schnitt sparen Autofahrerinnen und Autofahrer mit einem Wechsel 26 Prozent des Jahresbeitrags. Das zeigt der Kfz-Versicherungsindex des Vergleichsportals Verivox.

Achtung vor versteckter Preiserhöhung

Übrigens sind Preiserhöhungen nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Sogar wenn der Beitrag insgesamt sinkt, können Versicherte ein Sonderkündigungsrecht haben. "Jedes Jahr steigen zahlreiche Versicherte in eine höhere Schadenfreiheitsklasse auf. Für unfallfreies Fahren erhalten sie im Folgejahr einen höheren Schadenfreiheitsrabatt", erklärt Wolfgang Schütz. "Gewährt der Versicherer nicht den vollen Nachlass, handelt es sich um eine Preiserhöhung und das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft."

Entscheidend ist der sogenannte Vergleichsbeitrag, den die Versicherung auf der Jahresrechnung angeben muss. Liegt die neue Prämie über dem ausgewiesenen Vergleichsbeitrag, haben Autofahrer ein Sonderkündigungsrecht.

Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall

Nicht nur nach einer Preiserhöhung kommen Versicherte aus ihrem laufenden Vertrag heraus. Ebenso wie der Versicherer haben auch Autofahrer nach einem Schaden das Recht, ihre bestehende Police zu kündigen – unabhängig von der regulären Vertragslaufzeit.

Auch wenn sich der Versicherungsnehmer ändert, kann die Versicherung nach dem 30. November und unterjährig gekündigt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit zur Sonderkündigung, wenn es zu einem Halterwechsel für ein versichertes Fahrzeug kommt. Etwa, wenn der Junior das Auto übernimmt.

Kündigungsgrund sollte ausdrücklich genannt werden

Wer ein Sonderkündigungsrecht geltend machen möchte, sollte im Kündigungsschreiben ausdrücklich den Kündigungsgrund nennen. Das schafft Eindeutigkeit für den Versicherer. Zur fristgerechten Kündigung ist das Eingangsdatum beim Unternehmen entscheidend – nicht das Versanddatum.

Besonderen Komfort und Sicherheit bei der Kündigung bieten verschiedene Onlineservices – etwa durch anwaltlich geprüfte Mustervorlagen zum kostenlosen Download. "Verivox bietet sowohl eine Online-Kündigung mit nur wenigen Eingaben als auch eine automatische Kündigung im Zuge eines Versicherungswechsels", erläutert Wolfgang Schütz.