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Handy zum Aufladen angeschlossen: kein Bußgeld für Autofahrer

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Landstuhl – Das Handy oder Smartphone während der Autofahrt in die Hand zu nehmen, kann unter Umständen auch für Autofahrer erlaubt sein, wenn dieses zum Beispiel an eine Ladestation innerhalb des Wagens angeschlossen wird. Das lässt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Landstuhl (Az.: 2 OWi 4286 Js 12961/16) herauslesen, auf das der ADAC hinweist.

Während der Fahrt nahm ein Autofahrer sein Mobiltelefon in die Hand, um es in die Ladestation zu stecken. Das beobachtete eine Polizeistreife, die daraufhin ein Bußgeld wegen verbotener Handynutzung verhängte. Dagegen legte der Fahrer Einspruch ein. Zu Recht, entschied der Richter. Denn für eine Strafe müsse immer ein Bezug zu einer Telefonfunktion gegeben sein. Nur das reine Umlegen des Handys reicht dafür nicht aus.

Dass andere Gerichte bereits einen Ladevorgang als Telefonfunktion werteten, sei nicht richtig. Denn es sei ja gestattet, mit Freisprechanlage oder Headset während der Fahrt am Steuer zu telefonieren. So ist es nicht ordnungswidrig, das Handy dafür in den funktionstüchtigen Zustand zu versetzen. Auch konnten die Polizisten keine Angaben dazu machen, wie die konkrete Handynutzung genau ausgesehen haben soll. Im Protokoll fand sich dazu nichts. Daher wurde der Fahrer freigesprochen.