Haltender Bus: Schritttempo gilt auch für Gegenverkehr
Stand: 01.09.2016
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München – Autofahrer dürfen an einem Schul- oder Linienbus, der an einer Haltestelle gestoppt hat, vorbeifahren – aber nur mit genügend Sicherheitsabstand und nur im Schritttempo. Das gilt auch für den Gegenverkehr.
Daran erinnert der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz, KS. Ziel der entsprechenden Regelung im Paragraf 20 der Straßenverkehrsordnung, StVO, ist, dass ein- und aussteigende Passagiere, wie zum Beispiel auf die Straße laufende Schulkinder, nicht in Gefahr kommen. Bei Fehlverhalten drohen Bußgelder bis zu 50 Euro.