Führerscheinprüfung: Beliebig oft wiederholbar
Stand: 07.05.2018
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Berlin – Eine Führerscheinprüfung kann so häufig wiederholt werden, bis sie von dem Fahrschüler bestanden wird. Eine maximale Anzahl an Wiederholungen ist nicht vorgeschrieben.
Eine gesetzliche Grenze, wie oft Fahrschüler durch die Führerscheinprüfung fallen dürfen, gebe es nicht, erklärt Gerhard von Bressensdorf von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Das gelte sowohl für die praktische als auch theoretische Prüfung. Wenn sich aber von Mal zu Mal beispielsweise die Fehlerpunktzahl erhöht oder keine Besserung eintritt, kann der Prüfer einen Vermerk an die Zulassungsstelle weiterleiten, dass er trotz mehrmaligen Versuchs keinen Fortschritt erkennt. "Dann entscheidet die Behörde, wie es weitergeht", sagt von Bressensdorf.
MPU beurteilt die Fahreignung
Diese kann unter Umständen eine medizinisch-psychologische Untersuchung, MPU, anordnen, um weitere Gründe für das Dauerversagen zu ermitteln. In der Regel werde man sich aber kaum vor der vierten oder fünften Prüfung an die Behörde wenden, erläutert von Bressensdorf "Wenn nicht ganz entscheidende Erkenntnisse vorliegen oder etwa eine explosionsartige Verschlechterung vorkommt."
Maximal 12 Monate zwischen Theorie- und Praxis-Prüfung
Bevor Fahrschüler eine Prüfung wiederholen dürfen, müssen sie aber eine kurze Zwangspause einlegen. Die entsprechende Verordnung sieht dafür in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch mindestens sechs Wochen vor. Außerdem muss die praktische Prüfung demnach innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.