Führerschein weg: Diebstahl im Ausland immer anzeigen
Stand: 03.07.2017
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München – Reisende, die während ihres Urlaubs feststellen, dass ihr Führerschein gestohlen wurde, sollten dieses immer sofort der örtlichen Polizei melden. Denn eine Diebstahlsanzeige schützt Autofahrer vor einem Bußgeld, sollten sie bei einer Verkehrskontrolle den Führerschein nicht vorzeigen können, rät der ADAC.
In Österreich etwa droht ohne Führerschein in der Regel ein Bußgeld von 36 Euro und in Italien ab 86 Euro. In Deutschland kann das 10 Euro kosten. Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein drohe den Autofahrern aber nicht, da die Fahrerlaubnis an sich ja auch nach dem Verlust des Dokuments bestehen bleibt.
Ersatz stellt nur Führerscheinstelle des Heimatortes aus
Ein neues oder ein Ersatzdokument kann aber weder die Polizei im Ausland, noch die Botschaft oder das Konsulat ausstellen. Das gilt auch bei einem verlorenen Führerschein. Ein neues Dokument ist bei der Führerscheinstelle des Heimatortes zu beantragen.