Die Farbe von Taxis ist nicht immer beige
Stand: 07.04.2017
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Frankfurt/Main – Wer er Taxi benötigt, hält meist Ausschau nach einem beigefarbenen Fahrzeug. Doch nicht in allen Bundesländern sind die Autos im traditionellen Farbton Hellelfenbein lackiert, weiß Frederik Wilhelmsmeyer vom Deutschen Taxi- und Mietwagenverband.
Taxis müssen in Deutschland nicht immer beige sein. Der Farbton ist nicht in allen Bundesländern verpflichtend. "Beispielsweise in Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg ist die Farbwahl den Taxiunternehmern freigestellt", so Wilhelmsmeyer. Viele Kollegen griffen dort aber dennoch wegen des hohen Wiedererkennungswertes auf diesen beigen Ton zurück, wenn sie keine eigene Firmenfarbe nutzen.
Erkennungsmerkmale Taxischild und Ordnungsnummer
Weiteres verpflichtendes Taximerkmal ist das in Aussehen und Größe genormte Taxischild auf dem Dach. Als drittes Erkennungszeichen dient die rechts an der Heckscheibe angebrachte Ordnungsnummer, anhand derer sich das Taxi eindeutig zuordnen lässt. Im Innenraum sind unter anderem ein Taxameter und ein Schild mit dem Namen und der Anschrift des Taxiunternehmers vorgeschrieben.