Beleidigung am Steuer: "Miststück" kann 2.500 Euro kosten
Stand: 10.10.2017
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Hamburg – Mit Beleidigungen im Straßenverkehr sollten sich Autofahrer – sowie auch andere Verkehrsteilnehmer – besser zurückhalten. Denn je nach ausgesprochenem Schimpfwort kann es sehr teuer werden, wie die Zeitschrift "Auto Bild" in ihrer aktuellen Ausgabe 40/2017 berichtet.
"Das kann doch wohl nicht wahr sein, wie knapp der vor mir einschert", mag sich mancher am Steuer denken. Doch wer nun die Nerven verliert, das Fenster runter kurbelt und dem anderen ein deftiges Schimpfwort entgegenbrüllt, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Die Auto-Zeitschrift nennt Beispiele für bereits verhängte Strafen: "Dumme Kuh" etwa kann im Einzelfall 300 bis 600 Euro kosten, "Arschloch" und "Trottel" 1000 Euro und bei "Miststück" und "Alte Sau" können 2500 Euro fällig werden.
Beleidigungen sind Einzelfall-Entscheidungen
Denn Beleidigungen im Straßenverkehr werden demnach nicht einheitlich wie beim Bußgeldkatalog geahndet. Jeden Einzelfall muss ein Gericht bewerten. In der Regel fallen dabei Geldstrafen in der Höhe von 10 bis 30 Tagessätzen in Bezug auf das jeweilige Nettoeinkommen des Beschuldigten an. Die Höchststrafe liegt bei 30 000 Euro.