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Autodiebstahl: So handeln Sie im Ernstfall richtig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Ist das Auto weg, ist der Schreck groß. Jetzt ist Eile geboten: Je schneller Sie handeln, umso besser. Eine Anleitung für den Notfall.

Zuerst die Polizei anrufen

Wenn das Auto nicht mehr da steht, wo der Fahrer es abgestellt hat, ist es womöglich gestohlen worden. Betroffene sollten aber sichergehen, dass der Wagen nicht doch abgeschleppt oder umgesetzt wurde. Am besten rufen sie also als Erstes die Polizei an und nennen dort ihr amtliches Kennzeichen, rät der Tüv Süd.

Sollte sich der Verdacht des Autodiebstahls bestätigen, müssen Betroffene dies auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzeigen - teilweise ist das auch online möglich. Je schneller, umso besser, damit die Fahndung nach dem Wagen zeitnah anlaufen kann. Dabei müssen Betroffene auch Kontaktdaten möglicher Zeugen nennen.

Nach der Polizei zur Versicherung

Das Diebstahlprotokoll der Polizei benötigt die Kaskoversicherung, die in diesem Fall den Schaden reguliert. Den Versicherer sollten Betroffene am besten direkt im Anschluss an die Polizei informieren.

Der Fahrzeugbesitzer muss dem Versicherer detaillierte Angaben zu Kilometerstand, Ausstattung sowie Anzahl der Zündschlüssel machen.

Auch Kfz-Zulassungsstelle muss informiert werden

Und dann geht es zur Kfz-Zulassungsstelle. Diese legt das Auto still und bestätigt die Abmeldung. Bevor Betroffene beim Versicherer Zündschlüssel, Kfz-Brief, Diebstahlprotokoll und Abmeldebestätigung abgeben, sollten sie alle Dokumente kopieren und gut aufbewahren.

Bleibt das gestohlene Fahrzeug unauffindbar, wird es rechtlich gesehen Eigentum der Versicherung - üblicherweise passiert dies nach Ablauf der Monatsfrist. Erst dann erhält der Versicherte den Wiederbeschaffungswert erstattet.

Wurde das gestohlene Fahrzeug geleast oder finanziert, müssen Betroffene zudem zeitnah die Bank oder Leasingfirma informieren.