Alte Versicherungen kündigen kann sich lohnen
Stand: 27.08.2020
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Zu teuer, zu wenig Leistung oder schlicht ein überflüssiger Schutz: Es kann sich aus verschiedenen Gründen lohnen, Versicherungen zu wechseln oder zu kündigen. Was Sie dabei beachten müssen.
Manche Kunden wollen sich aus einem bestehenden Versicherungsvertrag lösen - wenn sie mit ihrem Anbieter nicht mehr zufrieden sind oder bessere Angebote finden zum Beispiel.
Neue Versicherungsverträge sind oft besser
Ein Wechsel kann durchaus Sinn ergeben. Denn unter den Versicherern besteht ein starker Wettbewerb - mit besseren Konditionen sollen oft neue Kunden angelockt werden, sagt Felix Riesenberg, Sprecher des Vertragskündigungsdienstleisters Aboalarm.
Allgemein gilt laut Riesenberg: "Je älter eine Versicherung, desto mehr lohnt sich die Kündigung. Denn es ist üblich, dass Versicherer ihre Bestandskunden schlechter behandeln als Neukunden."
Die Voraussetzungen und Fristen für eine Kündigung unterscheiden sich je nach Vertrag. "Für eine ordentliche Kündigung beträgt die Frist in der Regel drei Monate, in der Kfz-Versicherung einen Monat", erläutert Versicherungsombudsmann Wilhelm Schluckebier. "In der Lebensversicherung kann der Vertrag ordentlich zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden."
Kündigungsfristen beachten
Von vielen Versicherungen können Sie sich nicht beliebig lösen, sondern nur zum Ende des Versicherungsjahres. Dies dauert oft nicht vom 1. Januar bis 31. Dezember, sondern läuft zwölf Monate ab dem Beginn der Versicherung.
Die Policen lassen sich aber auch ohne Rücksicht auf die reguläre Kündigungsfrist beenden, wenn es dafür einen besonderen Grund gibt. Wenn der Versicherer beispielsweise die Prämie aufgrund einer Anpassungsklausel anhebt, ohne mehr Leistungen einzuräumen.
Eine solche Kündigung muss spätestens einen Monat nach Ankündigung einer Beitragserhöhung beim Versicherer eingehen. Wirksam wird sie zu dem Zeitpunkt, ab dem die höhere Prämie zu bezahlen wäre.
Ein solches Kündigungsrecht besteht auch, wenn der Beitrag gleich bleibt, sich der Schutz aber reduzieren soll - der Versicherer etwa einen Selbstbehalt einführt, diesen erhöht oder die Versicherungssumme herabsetzt, so Schluckebier.
Wer einen Schaden über die Versicherung abgewickelt hat, kann den Vertrag außerordentlich innerhalb eines Monats nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen kündigen. Gleiches gilt, wenn der Versicherer sich weigert, den eingetretenen Schaden zu ersetzen.
Je nach Art der Versicherung können weitere anerkannte Gründe für eine Sonderkündigung hinzukommen - etwa aufgrund einer besonderen Lebenssituation: Doppelversicherung, Todesfall oder Fahrzeugwechsel.
Kündigung auf verschiedene Weise möglich
Eine Kündigung ist per Brief, Fax oder auch per E-Mail möglich. Bei Sonderkündigungen muss immer der Grund genannt werden, bei einer ordentlichen Kündigung ist dies nicht nötig.
"Wer kurz vor Fristende kündigt, dem empfehlen wir, eine solche Kündigung als Einwurfeinschreiben zu verschicken", sagt Riesenberg. Lassen Sie sich den Eingang der Kündigung vom Versicherer bestätigen. "Der Versicherte muss im Zweifel nämlich nicht nur beweisen, dass er die Kündigung abgeschickt hat, sondern dass diese fristgerecht beim Versicherer eingegangen ist", erklärt der Sprecher von Aboalarm.
Wer aus einer Versicherung aussteigt, sollte darauf achten, immer noch gegen alle unkalkulierbaren Risiken geschützt zu sein. "Bei der Kündigung von Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt es außerdem, einen lückenlosen Schutz sicherzustellen", sagt Ombudsmann Schluckebier. Ohne Anschlussvertrag drohe die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs.
Bevor Versicherte einen Vertrag kündigen, sollten sie sich genau über die Folgen erkundigen - dazu drei Beispiele:
1. Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung: Hier mahnt Versicherungsombudsmann Wilhelm Schluckebier besondere Vorsicht an. Gehe es um die Verbesserung der Konditionen, solle man überlegen, ob man noch einen gleichwertigen Versicherungsschutz erhalten kann.
"Mit höherem Eintrittsalter steigen oft auch die Beiträge. Möglicherweise fällt inzwischen die Gesundheitsprüfung ungünstiger aus, sodass man überhaupt keinen neuen Vertrag oder nur einen mit dem Ausschluss von Risiken aus Vorerkrankungen erhält", erklärt er.
2. Rürup-Rente: Der Vertrag für eine staatlich geförderte Rürup-Rente ist nicht kündbar. "Man kann ihn allerdings beitragsfrei stellen", erläutert Felix Riesenberg vom Vertragskündigungsdienstleister Aboalarm. Das habe den Vorteil, dass bereits gezahlte Beiträge weiter verzinst würden. Für die Beitragsfreistellung können aber Gebühren fällig sein und die Rente im Alter kann geringer ausfallen.
3. Riester-Vertrag: Diesen können Sie zwar kündigen. Dann müssen Sie aber die gesamte staatliche Förderung zurückzahlen, gibt Riesenberg zu bedenken.
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