Alkohol trinken und Segway fahren: Es drohen Bußgelder und Punkte
Stand: 30.01.2017
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Aschaffenburg – Vorsicht mit Alkohol am Steuer oder Lenkrad: Das gilt nicht nur für Auto-, Motorrad- oder Fahrradfahrer, auch wer mit einem Segway unterwegs ist, sollte besser auf den Alkoholkonsum verzichten. Denn ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
Die zum Beispiel bei Stadtführungen beliebten, elektrisch betriebenen Stehroller gelten verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge, erklärt der Rechtsanwalt Frank Häcker vom Deutschen Anwaltverein, DAV. Daher werden – wie bei Auto- und Motorradfahrern – ab 0,5 Promille Blutalkohol 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig.
Ab 1,1 Promille begehen Segway-Fahrer eine Straftat. Dies gilt bereits ab 0,3 Promille, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen dazukommen. Die Geldstrafe richtet sich dann nach dem Einkommen des betrunkenen Fahrers.