Autoschaden: So verhalten Sie sich richtig
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1-Klick-Kündigungsservice
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Ohne Papier und ohne Unterschrift: Eine Ummeldung bei Ihrer Zulassungsstelle ist nicht nötig. Die Behörde wird vom neuen Versicherer informiert. -
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FOCUS MONEY: Höchste Kompetenz Versicherungen - Testsieger 2024
Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.
Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.
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Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.
Berechnet anhand von
*Fahrzeugwechsel; Volkswagen UP! (HSN: 0603, TSN: BGV), gebraucht, Neuwert ca. 15.000 €, Erstzulassung am 17.04.2017, Versicherungsbeginn 05.07.2024, normales Kennzeichen, gewünschter Versicherungsschutz= Haftpflicht und Vollkasko mit 1000 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Fahrer ist Versicherungsnehmer; Mann, geboren am 10.07.1960, Führerschein 10.07.1980 in Deutschland, ledig, Angestellter; PLZ 22145 - Hamburg, keine Punkte in Flensburg, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Zweitwagen vorhanden und versichert auf VN mit Haftpflicht (SF 30) und Vollkasko (SF 30), Halter Erst- und Zweitwagen = VN, keine Vorversicherung, nicht durch den Versicherer gekündigt; keine regulierten Schäden in den letzten 3 Jahren; Barkauf, Stellplatz= Garage, keine weiteren Rabatte, selbstbewohntes Wohneigentum; jährliche Beitragszahlweise. Anzeige aller möglichen Tarifvarianten.
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2024)
Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation
Autoschaden: Schadensmeldung, Checklisten und Vorlagen
Schadensfälle am eigenen Fahrzeug passieren jedem noch so achtsamen Fahrzeughalter. Ganz gleich, ob die Schäden durch Hagel, Vandalismus oder einen unachtsamen Augenblick entstanden sind.
Gut, dass in fast allen Fällen der Schutz Ihrer Kfz-Versicherung für die Kostenübernahme von Reparaturen sorgt. Je nach Schadensfall springt die Kfz-Haftpflicht, die Teil- oder die Vollkaskoversicherung ein. VERIVOX beantwortet Ihnen im Folgenden genau diese Fragen:
- Welche Versicherung zahlt im Schadensfall?
- Wie funktioniert die Schadensmeldung bei der Kfz-Versicherung?
- Wie verhalten ich mich im Schadensfall richtig?
Zu welchem Schadensfall können wir Ihnen helfen?
- Schaden am Auto: Zuerst kommt die Schadensmeldung
- Schadensmeldung: Vorlage und Checkliste zum Download
- Welche Versicherung jetzt zahlt
- Unfallbericht und Unfallgutachten: Wichtig für Ihre Schadensmeldung
- Die wichtigsten Tipps für Sie zum Verhalten bei einem Kfz-Schaden
- Gut zu wissen: Im Schadensfall gilt ein Sonderkündigungsrecht
- Weitere interessante Themen rund um Kfz-Schäden
- Häufig gestellte Fragen
Schaden am Auto: Zuerst kommt die Schadensmeldung
Sobald Sie einen Schaden an Ihrem Auto feststellen, gilt: Melden Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrer Kfz-Versicherung. Das geht bei allen Anbietern direkt telefonisch, online auf der Website der Versicherungsgesellschaft oder per E-Mail. Der Kontakt vor Ort hilft Ihnen schnell dabei, einen Schadensbericht zu erstellen und die Kostenübernahme für eventuell anfallende Reparaturen einzuleiten.
Schaden richtig melden: Gut zu wissen
- Kontaktieren Sie also immer umgehend nach einem Schaden Ihre Versicherung.
- Eine Werkstatt oder einen Gutachter beauftragen Sie erst nach Absprache mit Ihrer Versicherungsgesellschaft.
- Haben Sie Dritten oder deren Eigentum geschadet, so geben Sie niemals eine vorzeitige Zusage oder ein Schadensgeständnis ab, ohne dies vorher mit Ihrer Versicherung besprochen zu haben.
- Liegt ein Schaden am eigenen Fahrzeug vor, so treten Voll- oder Teilkasko in Kraft. Haben Sie einen Schaden an anderen Personen oder Gegenständen verursacht, dann ist das ein Fall für die Kfz-Haftpflicht.
Tipp: Ihnen ist der Unfallverursacher nicht bekannt?
Haben Sie oder Ihr Eigentum durch einen unbekannten Unfallgegner einen Schaden erlitten, dann nutzen Sie den Service des Zentralrufs der Autoversicherer (ZdA). Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt anhand des Kfz-Kennzeichens die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie erreichen den ZdA kostenlos unter der Servicenummer (0800) 250 260 0 oder online auf www.zentralruf.de/online-anfrage.
Kfz-Haftpflicht oder Kaskoversicherung: Wer zahlt welchen Schaden?
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung tritt immer dann in Kraft, wenn durch Ihr Verhalten ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entstanden ist.
Die Teil- und Vollkaskoversicherung kümmern sich um Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstanden sind. Je nach Tarif können die Leistungen und Kostenerstattungen variieren. Grundlegend sind folgende Schadensfälle am Auto ein Fall für die Kaskoversicherung:
- Brandschaden, Kurzschluss und Explosion
- Glasschaden und Schäden durch Steinschlag
- Hagel- und Sturmschäden (ab Windstärke 8)
- Wild-, Tier- und Marderschäden
- Vandalismus und Diebstahl
Die wichtigsten Tipps für Sie zum Verhalten bei einem Kfz-Schaden
Wenn möglich, notieren Sie sich diese Informationen, sobald der Schaden entsteht oder Sie ihn entdecken:
- Ort, Zeit und Datum
- Name, Adresse sowie ggbfl. Kennzeichen weiterer Unfallbeteiligter
- Versicherungsgesellschaft und -nummer weiterer Unfallbeteiligter
Das hilft Ihnen bei der Schadensregulierung:
- Machen Sie Fotos von den Schäden.
- Fertigen Sie eine Unfallskizze an.
- Füllen Sie einen Unfallbericht aus und lassen Sie diesen von allen Beteiligten unterschreiben.
- Ist unklar, wem die Unfallschuld zugesprochen wird oder Personenschäden vorliegen, informieren Sie immer die Polizei!
- Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich bei Ihrer Versicherung.
Gut zu wissen: Im Schadensfall gilt ein Sonderkündigungsrecht
Liegt ein Schaden vor, so besteht auf Ihrer Seite aber auch auf der Seite Ihrer Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass die Kfz-Versicherung mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden kann. Mehr Informationen zum Thema Sonderkündigungsrecht und welche Rechte Sie als Versicherungsnehmer haben, lesen Sie hier nach: Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung.
Weitere interessante Themen rund um Kfz-Schäden
Häufig gestellte Fragen
Oftmals ist es preiswerter, wenn man Haftpflichtschäden bis zu 1.500 Euro und Vollkaskoschäden bis zu 1.300 Euro selbst bezahlt, ohne dass die jeweilige Versicherung aufkommt. So vermeidet man eine höhere Prämie durch eine Abstufung der SF-Klasse.
Übernimmt die Kfz-Versicherung die Kosten für einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, wird im Folgejahr die Prämie erhöht, da man seine bisherige Schadenfreiheitsklasse verliert und herabgestuft wird. Bis man anschließend wieder die vorherige Stufe und damit einhergehend den bisherigen Rabatt beim Versicherungsbeitrag erreicht, kann es je nach nach Schadenhöhe Jahre dauern.
Die Vollkaskoversicherung deckt viele verschiedene Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die man selbst oder ein unbekannter Dritter verursacht hat. Die Vollkaskoversicherung übernimmt etwaige Reparaturkosten und zahlt im Falle eines Diebstahls oder bei einem Totalschaden den Zeitwert des Fahrzeugs aus.
Kfz-Versicherung
06221 777 00 40
Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr
Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr
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