Was versichert die Kfz-Haftpflicht?
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FINANZTIP-Kfz-Studie (10/2023)
Das unabhängige Verbraucherportal FINANZTIP hat in seiner aktuellen Studie nach den günstigsten Preisen für Kfz-Versicherungen gesucht. Das Ergebnis: Autofahrer fanden bei Verivox zuverlässig Top-Preise.
FINANZTIP empfiehlt: "Vergleichsportale bieten den besten Überblick über die Preise und Bedingungen verschiedener Versicherer." Ein doppelter Vergleich – d. h. eine Kombination aus Portal und Direktversicherer – liefert die günstigsten Ergebnisse.
Berechnet anhand von
*Fahrzeugwechsel; Volkswagen UP! (HSN: 0603, TSN: BGV), gebraucht, Neuwert ca. 15.000 €, Erstzulassung am 17.04.2017, Versicherungsbeginn 05.07.2024, normales Kennzeichen, gewünschter Versicherungsschutz= Haftpflicht und Vollkasko mit 1000 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Fahrer ist Versicherungsnehmer; Mann, geboren am 10.07.1960, Führerschein 10.07.1980 in Deutschland, ledig, Angestellter; PLZ 22145 - Hamburg, keine Punkte in Flensburg, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Zweitwagen vorhanden und versichert auf VN mit Haftpflicht (SF 30) und Vollkasko (SF 30), Halter Erst- und Zweitwagen = VN, keine Vorversicherung, nicht durch den Versicherer gekündigt; keine regulierten Schäden in den letzten 3 Jahren; Barkauf, Stellplatz= Garage, keine weiteren Rabatte, selbstbewohntes Wohneigentum; jährliche Beitragszahlweise. Anzeige aller möglichen Tarifvarianten.
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2024)
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*Bei Beitragserhöhung besteht in der Kfz-Versicherung ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht ab dem Zugang der neuen Beitragsrechnung.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die Sie benötigen, um ein Auto im Straßenverkehr zu nutzen.
- Die Kfz-Haftpflicht haftet bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Sie anderen zugefügt haben.
- Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung greift immer dann, wenn ein Schaden durch die Nutzung des versicherten Autos verursacht wurde. Neben dem Fahren sind so auch das Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen versichert.
- Was versichert die Kfz-Haftpflicht?
- Passiver Rechtsschutz
- Wer ist versichert?
- Wann zahlt die Kfz-Haftpflicht nicht?
- Bis zu welcher Höhe wird gezahlt?
- Was kostet eine Kfz-Haftpflicht?
- Erweiterte Leistungen
- Haftpflicht wechseln oder kündigen
- Häufig gestellte Fragen
Was versichert die Kfz-Haftpflicht?
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für alle Autofahrer. Ohne Kfz-Haftpflicht darf ein Auto nicht im Straßenverkehr genutzt werden.
Die Autohaftpflichtversicherung schützt Sie immer dann, wenn Sie mit Ihrem Auto Schäden verursachen. Dabei deckt Sie Schäden an Sachen und Objekten, Personen und Vermögen Dritter ab, für die Sie haftbar gemacht werden. Es wird unterschieden zwischen
- Personenschäden (beispielsweise Verletzungen von Personen)
- Sachschäden (beispielsweise Beschädigung anderer Autos oder Straßenschilder)
- Vermögensschäden (beispielsweise bei Dienstausfall verletzter Personen)
Beispiele für Schadensfälle
- Behandlungskosten für Operationen, Krankenhausaufenthalte oder Therapien
- aus Unfällen entstehende Verdienstausfälle
- Schmerzensgeld
- Rente
- Im Todesfall: Kosten für Beerdigung sowie Hinterbliebenengeld
Gesetzliche Mindestdeckung: 7,5 Millionen Euro
- Kosten für Reparaturen
- Bergungs- und Abschleppungskosten
- Kosten für (Unfall-) Gutachter
- Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert im Falle eines Totalschadens
- An- und Abmeldekosten
- Im Falle eines Rechtsstreits: Anwalts- und Gerichtskosten
Erweiterte Sachschäden
- Gebäudeschäden
- Schäden an Verkehrseinrichtungen (beispielsweise an Straßenschildern)
Gesetzliche Mindestdeckung: 1,12 Millionen Euro
- Erwerbs- und Verdienstausfall
- Vermögensschaden entstehen oftmals als Folge eines Sach- oder Personenschadens
Gesetzliche Mindestdeckung: 50.000 Euro
Besonderheit: Passiver Rechtsschutz durch die Kfz-Haftpflicht
Eine weitere Aufgabe der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es, die Schadensansprüche Dritter zu prüfen und gegebenenfalls abzuwehren. Sie dient somit zusätzlich als eine Art passiver Rechtsschutz.
Sind die Schadensersatzansprüche unberechtigt, dann wehrt Ihre Kfz-Haftpflicht die Schadensansprüche ab und es müssen keine Schadenszahlungen geleistet werden. Sind die Schadensersatzansprüche berechtigt, so übernimmt Ihre Kfz-Versicherung die Kosten und übernimmt die Schadensabwicklung.
Wer kann Forderungen an die Kfz-Haftpflicht stellen?
Nicht nur der Geschädigte selbst kann gegenüber Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung Forderungen stellen. Auch die Krankenversicherung, die gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung oder sogar der Arbeitgeber des Geschädigten können finanzielle Aufwendungen von der Kfz-Haftpflicht einfordern.
Wer ist durch die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt?
Generell versichert die Kfz-Haftpflicht immer ein Fahrzeug. Allerdings können im Falle eines Schadens alle verantwortlichen Personen haftbar gemacht werden. Deswegen können auch innerhalb der Kfz-Haftpflicht mehrere Personen versichert sein. Dazu zählen Sie als Versicherungsnehmer, aber auch
- alle weiteren eingetragenen Fahrer,
- der Fahrzeughalter,
- der Fahrzeugbesitzer (bei geleasten Autos ist das beispielsweise die Bank) und
- der Arbeitgeber (falls es sich bei dem Fahrzeug um einen Dienstwagen handelt).
Kfz-Haftpflicht trotz negativer Bonität
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie auch dann abschließen, wenn bei Ihnen eine negative Bonität vorliegt. Mehr Informationen und Tipps erhalten Sie in unserem Ratgeber für eine Kfz-Versicherung trotz Schufa.
Wann zahlt die Kfz-Haftpflicht nicht?
1. Schäden am eigenen Fahrzeug
Generell sind Schäden an Ihrem Fahrzeug selbst nicht versichert. Das bedeutet, dass Sie eigenständig für beispielsweise Reparaturen aufkommen müssen. Möchten Sie auch hierfür einen Versicherungsschutz, so müssen Sie sich mit einer Kaskoversicherung absichern. Diese erstattet Reparaturkosten sowie den Wiederbeschaffungswert.
2. Allgemeine Haftungsausschlüsse
In Ihren Tarif- oder Vertragsdetails haben Sie sicherlich schon einmal den Begriff "Haftungsausschluss" gelesen. Das bedeutet, dass Ihre Kfz-Haftpflicht unter gewissen Bedingungen eventuell nicht leistet. Das kann beispielsweise passieren, wenn
- Sie unter Einfluss von Alkohol oder Drogen einen Unfall verursacht haben.
- Sie mutwillig einen Unfall herbeigeführt haben.
- Sie Fahrerflucht begangen haben.
- Sie ohne Betriebserlaubnis oder ohne Führerschein einen Unfall verursacht haben.
Der Haftungsausschluss kann je nach Tarif variieren - informieren Sie sich daher genau bei Ihrem Versicherer oder in Ihren Vertragsdetails, wann die Kfz-Haftpflicht entstehende Schäden deckt.
Was ist ein Regressanspruch in der Kfz-Haftpflicht?
Es ist möglich, dass trotz einer der oben genannten Punkte Ihre Autohaftpflicht zunächst die Kosten Dritter deckt. Dann kann es allerdings sein, dass Ihre Versicherung im Nachgang einen so genannten Regressanspruch stellt und sich das bereits gezahlte Geld von Ihnen zurückholt. Solche Regressansprüche sind allerdings gesetzlich auf maximal 5.000 Euro gedeckelt.
Gut zu wissen: Die eVB-Nummer
Als Nachweis dafür, dass Ihr Auto mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung versichert ist, gibt es die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Diese erhalten Sie automatisch nach Abschluss einer Autohaftpflichtversicherung. Die eVB-Nummer benötigen Sie beispielsweise für die Zulassung Ihres Autos oder bei der Anmeldung des Fahrzeugs in einem neuen Zulassungsbezirks.
Bis zu welcher Höhe zahlt die Kfz-Haftpflicht?
Man bezeichnet den maximalen Betrag, den Ihre Kfz-Haftpflicht im Schadensfall leistet, als Deckungssumme. Per Gesetz ist geregelt, dass die Kfz Haftpflicht mindestens folgende Kostenabdeckung zahlt:
- Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
- Sachschäden: 1,12 Millionen Euro
- Vermögensschäden: 50.000 Euro
Empfehlung zur Höhe der Deckungssumme
Die meisten Versicherer bieten höhere Deckungssummen an, als sie der Gesetzgeber vorschreibt. Das ist auch gut und wichtig, denn je nach Schadensfall, kann die Versicherungssumme schnell ausgereizt sein. Die Tarifexperten von VERIVOX empfehlen Ihnen daher, bei Abschluss einer Kfz-Haftpflicht eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro festzulegen.
Diese gilt pauschal für alle verursachten Schäden, so dass Sie sorgenfrei am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können.
Gibt es eine Selbstbeteiligung in der Kfz-Haftpflicht?
Die Selbstbeteiligung beschreibt den Anteil an Kosten, welchen Sie im Schadensfall selbst leisten müssen. In der Kfz-Haftpflicht gibt es keine Selbstbeteiligung. Diese wird nur ein wichtiger Vertragsbestandteil, wenn Sie sich mit einer zusätzlichen Teil-oder Vollkaskoversicherung absichern möchten.
Was kostet eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kosten für eine Haftpflicht sind denkbar überschaubar. Bei vollem Schutz kann die Haftpflicht bereits ab 3,31 Euro / Monat abgeschlossen werden. Die Kosten richten sich hierbei beispielsweise nach:
- Anzahl der zu versichernden Personen (beispielsweise Absicherung der Eltern als auch der Kinder)
- Der Höhe der Deckungssumme
- Oder der Berufsgruppe (beispielsweise gibt es spezielle Rabatte bei Kfz-Versicherungen für Beamte oder Akademiker)
Zusätzlich sind die Kosten Ihrer Kfz-Haftpflicht abhängig von Ihrem gewählten Leistungspaket. Neben den beschriebenen Basisleistungen (die Abdeckung von Personen- und Sachschäden) gibt es noch weitere Zusatzleistungen, die Sie bei Abschluss eines Kfz-Haftpflichttarifs wählen können.
Erweiterte Leistungen der Kfz-Haftpflicht
Der "grob fahrlässig" handelt, der gefährdet oft durch Eigenverschulden sich und andere Verkehrsteilnehmer. Im Straßenverkehr zählt dazu beispielsweise das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit oder das Missachten von Vorfahrtsregeln und roten Ampeln. Im Schadensfall verweigern Versicherungen hier oft die Leistungen. Versichern Sie grobe Fahrlässigkeit jedoch in Ihrem Tarif mit, so kann die Kfz-Haftpflicht hier keinen Einspruch geltend machen und leistet für Schadensersatzansprüche.
Der Kfz-Schutzbrief ersetzt die Mitgliedschaft in einem Automobilclub, wie beispielsweise dem ADAC. Dank des Autoschutzbriefes erhalten Sie im Notfall schnelle Hilfe bei Unfällen oder Pannen - ohne, dass Ihnen hier Kosten entstehen.
Dank der Mallorca-Police sind Sie auch im Ausland mit Ihrem Mietwagen bestens geschützt. Im Regelfal greifen bei einem Unfall im Ausland dann die gleichen Deckungssummen wie in Deutschland.
Achtung: Einige europäische Länder (Spanien, Dänemark, Belgien, Norwegen, Schweden und Zypern) schreiben höhere Deckungssummen vor.
Je nach Fahrpraxis und unfallfreie gefahrenen Jahren werden Sie ein eine gewisse Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Je höher die SF-Klasse ist, desto weniger zahlen Sie. Passiert allerdings ein Unfall, so stuft Ihre Versicherung Sie automatisch in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurück - und dadurch steigen die Beiträge für Ihre Kfz-Haftpflicht. Wählen Sie die Klausel "Rabattschutz" bei der Tarifauswahl, so verlieren Sie in Folge eines Unfalls Ihren Schadenfreiheitsrabatt nicht.
Passiert Ihnen ein Unfall mit Ihrem eigenen Auto im Ausland, so greift der Auslandsschadenschutz. Im Ausland gelten oft andere gesetzliche Deckungssummen für Schadensersatzansprüche. Ist nun beispielsweise die maximale Deckungssumme der ausländischen Kfz-Haftpflicht geringer, als die entstehenden Schadensersatzansprüche, so springt Ihre Kfz-Haftpflicht mit dem Auslandsschadenschutz ein und stockt die fehlende Versicherungssumme auf.
Die Kfz-Haftpflicht steuerlich absetzen
Die monatlichen oder jährlichen Kosten für Ihre Kfz-Haftpflicht können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Unter dem Abschnitt "Vorsorgeaufwendungen" - "Sonderausgabe" kann die Kfz-Versicherung steuerlich abgesetzt werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass die selbst Versicherungsnehmer als auch Halter des Fahrzeugs sind.
Kfz-Haftpflicht wechseln oder kündigen
Sie können Ihre Kfz-Haftpflicht immer zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit wechseln. Die meisten Jahresverträge enden am 31. Dezember - das bedeutet, dass Sie bis zum 30. November Ihren alten Anbieter kündigen können, um den Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung zu vollziehen. Nutzen Sie den kostenlosen online Vergleich für Kfz-Haftpflichtversicherungen, um sich den besten Tarif für Ihre individuellen Bedürfnisse zu sichern.
Sie können Ihre Kfz-Haftpflicht regulär zum Vertragsende mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Möchten Sie mehr Informationen zum Thema Kündigung? Dann informieren Sie sich einfach in unserem Ratgeber. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, direkt online zu kündigen oder sich ein kostenloses Muster herunterzuladen: Kfz-Versicherung kündigen
Häufig gestellte Fragen
Die Kfz-Haftpflicht versichert Schäden, die Sie anderen im Straßenverkehr zugefügt haben. Konkret zählen dazu Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Typische Schadensfälle der Kfz-Haftpflichtversicherung sind beispielsweise Gutachter- und Reparaturkosten, Abschlepp- oder Mietwagenkosten oder auch Kosten, die durch einen Rechtsstreit entstehen.
Die durchschnittlichen Kosten für eine Kfz-Haftpflichtversicherung liegen bei etwa 250 Euro im Jahr. Günstige Tarife mit gutem Basisschutz gibt es bereits ab etwa drei Euro pro Monat.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend und schützt immer dann, wenn Sie Schäden an Dritten verursacht haben.
Die Teilkaskoversicherung dient als Erweiterung zur Haftpflicht auf freiwilliger Basis und schützt bei Schäden am eigenen Fahrzeug.
Der Schutz Ihrer Kfz-Haftpflicht gilt im gesamten Geltungsbereich der Europäischen Union.
Sie sind daher in allen europäischen Mitgliedsstatten versichert, aber auch in: Schweiz, Andorra, Kroatien, Island, Norwegen, Liechtenstein, Monaco, Serbien und San Marino.
Die Deckungssumme (auch: Versicherungssumme) ist der maximale Betrag, den Ihre Kfz-Haftpflicht im Schadensfall leistet.
In der Kfz-Haftpflicht sind die Deckungssummen gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass Ihre Kfz-Haftpflicht folgende Deckungssummen mindestens anbieten muss:
- Personenschäden: mind. 7,5 Millionen Euro
- Sachschäden: mind. 1,12 Millionen Euro
- Vermögensschäden: mind. 50.000 Euro
In der Kfz-Haftpflicht gibt es - im Gegensatz zur Teil- und Vollkaskoversicherung - keine Selbstbeteiligung.
Wer ohne Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schaden verursacht, haftet immer mit seinem gesamten Privatvermögen.
Kfz-Versicherung
06221 777 00 40
Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr
Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr
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