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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2024)

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Gebrauchtwagenversicherung erweitert Händler-Gewährleistung

Die Gebrauchtwagenversicherung ist eine Police, die im Fall einer abnutzungsbedingten Reparatur einen Teil der Kosten übernimmt. Solche Angebote bezeichnen die Versicherungen auch als Gebrauchtwagengarantie oder Reparaturkostenversicherung. Hierdurch können Fahrer einen zusätzlichen Schutz zur Händler-Gewährleistung beim Kauf eines Gebrauchtwagens erhalten. Wenn noch eine Restgarantie des Herstellers besteht, kann nach deren Auslaufen die Gebrauchtwagenversicherung den Schutz verlängern.

Inhalt dieser Seite
  1. So funktioniert der Vergleich
  2. Gewährleistung und Garantie
  3. Reparaturkosten absichern
  4. Versicherungskosten
  5. Eigenanteile und Obergrenzen
  6. Wann zahlt die Versicherung nicht?
  7. Häufig gestellte Fragen
  8. Das ist Verivox

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Gewährleistung und Garantie bei Gebrauchtwagen

Zunächst ist zwischen zwei Begriffen zu unterscheiden: Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht, während ein Garantieversprechen des Herstellers stets freiwillig ist und auch an bestimmte Bedingungen geknüpft sein kann.

Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf

Ob der Verkäufer beim Gebrauchtwagenkauf in der Gewährleistungspflicht steht, hängt davon ab, ob er eine Privatperson oder ein gewerblicher Autohändler ist:

  • Private Verkäufer können die Gewährleistung für Mängel ausschließen.
  • Gewerbliche Verkäufer müssen mindestens ein Jahr ab dem Autokauf für Sachmängel haften.

Allerdings funktioniert die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen nicht wie eine Versicherung, die jeden Schaden abdeckt: Nicht immer handelt es sich um einen Sachmangel, wenn kurz nach dem Erwerb eines Gebrauchtwagens schon erste Reparaturen fällig werden. Üblicher Verschleiß, der etwa an Bremsbelägen, Stoßdämpfern, Zahnriemen oder der Auspuffanlage auftritt, gilt in aller Regel nicht als Sachmangel.

Mangelhaft wäre ein Gebrauchtwagen beispielsweise dann, wenn der Kilometerstand auf dem Tacho manipuliert wurde oder der Wagen nicht wie vom Verkäufer zugesagt in einem unfallfreien Zustand ist.

Herstellergarantie

Manche Hersteller bieten beim Kauf eines Neuwagens über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine mehrjährige Garantie. Diese ist meist an das Erreichen einer bestimmten Laufleistung gebunden und setzt voraus, dass der Halter die regelmäßigen Inspektionen nach den Vorgaben des Herstellers von einer Fachwerkstatt durchführen lässt.

Mit dem Verkauf des Fahrzeugs als Gebrauchtwagen endet die Garantie nicht, sofern der Vorbesitzer die Inspektionen vorschriftsmäßig durchgeführt hat. Wenn Sie beispielsweise ein drei Jahre altes Auto kaufen, für das der Hersteller fünf Jahre lang Garantie gibt, profitieren Sie von der noch verbleibenden zweijährigen Garantiefrist.

Wichtig:

Der Austausch von Verschleißteilen wie Bremsbelägen, Filtern oder Leuchtmitteln ist von der Herstellergarantie üblicherweise ausgeschlossen. Gleiches gilt für den regelmäßig durchzuführenden Ölwechsel.

Mit der Gebrauchtwagenversicherung Reparaturkosten absichern

Eine Versicherung für Gebrauchtwagen bietet Besitzern von älteren Pkw zusätzlichen Schutz. Sie deckt im Regelfall sowohl die Materialkosten als auch den anfallenden Reparaturlohn ab.

Die Versicherer bieten solche Policen mit unterschiedlichem Leistungsumfang an. Wollen Sie für Ihren Gebrauchtwagen eine derartige Versicherung abschließen, ist ein Vergleich der einzelnen Anbieter und Tarife daher sinnvoll. Achten Sie darauf, welche konkreten Reparaturleistungen enthalten sind und ob die Versicherung die Kosten komplett oder nur anteilig übernimmt.

Welche Faktoren die Versicherungskosten beeinflussen

Wie teuer die Reparaturkostenversicherung für Ihren Gebrauchtwagen ist, hängt von der individuellen Gestaltung der Police durch den Anbieter ab. Dabei spielen häufig die folgenden Merkmale eine Rolle:

  • Fahrzeugmodell: Manche Versicherer passen die Prämienhöhe der Gebrauchtwagenversicherung an die statistischen Mängel- und Reparaturrisiken einzelner Modelle an. Andere Anbieter verzichten auf eine fahrzeugspezifische Kostenkalkulation, machen die Prämie jedoch von allgemeineren Merkmalen wie Leistung oder Kraftstoffart abhängig.
  • Alter des Fahrzeugs: Auch das Datum der Erstzulassung kann die Kosten beeinflussen. In der Regel fällt die Autoversicherung bei Gebrauchtwagen umso teurer aus, je älter der Wagen ist.
  • Versicherte Reparaturmaßnahmen: Welche Reparaturen konkret versichert sind, hängt vom einzelnen Anbieter und vom Tarif ab. Manche Versicherer splitten ihre Leistungen in günstige Basistarife und gegen Aufpreis erhältliche Zusatzoptionen auf. So kann ein Basistarif beispielsweise Reparaturen an Motor, Achsen und Getriebe abdecken, während in den teureren Zusatztarifen auch die Deckung von Reparaturen an Klimaanlage, Kupplung und Elektrik enthalten ist.

Eigenanteile und Obergrenzen der Gebrauchtwagenversicherung

Wie bei der Vollkasko oder Teilkasko kann bei Gebrauchtwagen-Policen für Reparaturkostenversicherungen eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Hierdurch verpflichtet sich der Fahrzeughalter zur anteiligen Übernahme der anfallenden Reparaturkosten. Oft ist auch die jährliche Erstattung gedeckelt, beispielsweise bis zu einer Höchstgrenze von 2.500 oder 3.000 Euro. Eine weitere Möglichkeit ist die Begrenzung der Leistung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baugruppe. So können Schäden an Karosserie, Antrieb und Fahrwerk etwa in unterschiedlicher Höhe durch die Gebrauchtwagenversicherung abgedeckt sein.

Einzelne Anbieter machen die Höhe ihrer Erstattung von der Laufleistung des Fahrzeugs abhängig. Dann zahlt die Versicherung beispielsweise bei einem Kilometerstand von weniger als 50.000 die vollen Reparaturkosten, während der Versicherungsnehmer bei einer Laufleistung von mehr als 100.000 Kilometern nur noch 40 Prozent der Material- und Lohnkosten ersetzt bekommt.

Wann zahlt die Gebrauchtwagenversicherung nicht?

In der Regel endet die Versicherung, wenn das Auto ein bestimmtes Alter oder die im Vertrag festgelegte Laufleistung erreicht hat.

Beispiel: Gemäß Versicherungsbedingungen leistet ein Versicherer nur bis zu einem Fahrzeugalter von zehn Jahren oder einer Laufleistung von 150.000 Kilometern. Wird einer dieser Werte überschritten, hat der Versicherte keinen Anspruch mehr auf eine Leistung durch die Gebrauchtwagenversicherung, muss jedoch auch keine Prämie mehr bezahlen.

Darüber hinaus behalten sich die Anbieter oftmals vor, ihre Leistung von der ordnungsgemäßen Wartung des Fahrzeugs abhängig zu machen. Halter müssen dann damit rechnen, dass nach einer Reparatur keine Zahlungen mehr erfolgen, wenn die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen nicht stattgefunden haben.

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Häufig gestellte Fragen

Gewährt der Hersteller bei einem Gebrauchtwagen keine Garantie mehr, ist eine Versicherung für Reparaturkosten eine gute Möglichkeit, eventuell anfallende Werkstattleistungen zu vergünstigen. Ist die Herstellergarantie noch nicht abgelaufen, geht sie auf den neuen Halter des Fahrzeugs über. Im Anschluss kann sie durch eine Gebrauchtwagenversicherung ersetzt werden.

Privatverkäufer müssen keine Gewährleistung anbieten, wodurch der Kaufpreis im Vergleich zum gewerblichen Händler oftmals geringer ausfällt. Vor allem lohnt sich der Schutz des Gebrauchtwagens durch die Versicherung daher bei privaten Käufen. Für Händler gilt eine Mindestgewährleistungsdauer von einem Jahr ab dem Kaufdatum. Während dieser Zeit benötigen Sie keine Versicherung, da der Händler für Sachmängel aufkommen muss.

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, müssen Sie die Versicherung nicht unbedingt sofort abschließen. Eine Reparaturkostenversicherung ist auch noch möglich, wenn der Kauf bereits einige Zeit zurückliegt. Achten Sie jedoch darauf, ob der Versicherer ein bestimmtes Fahrzeugalter bzw. eine maximale Kilometerleistung für den Abschluss der Police vorschreibt.

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