Fahrerschutzversicherung: Lohnt sich der zusätzliche Schutz?

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2024)
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Das Wichtigste zur Fahrerschutzversicherung
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Die Fahrerschutzversicherung schließt die Versicherungslücke für Autofahrer bei selbstverschuldeten Unfällen.
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Sie kann als Zusatzbaustein zur Kfz-Versicherung abgeschlossen werden und kostet zwischen 19 bis 50 Euro pro Jahr.
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Für umfassenderen Schutz auch außerhalb des Straßenverkehrs gibt es weitere Versicherungen, wie zum Beispiel die Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Was ist eine Fahrerschutzversicherung und wann greift sie?
- Schutz nach Unfallsituation
- Leistungsübersicht
- Kosten
- Schäden durch Dritte
- Alternativen
- Wie sinnvoll ist eine Fahrerschutzversicherung?
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Fahrerschutzversicherung und wann greift sie?
Versichert ist der im Fahrerkreis genannte Fahrer des betreffenden Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls. Die Versicherung leistet eine finanzielle Entschädigung, wenn der Fahrer des versicherten Fahrzeugs bei einem selbst verschuldeten Unfall verletzt wird. Auch bei unverschuldeten Unfällen ohne Unfallgegner – beispielsweise Wildunfällen – ist der Fahrer versichert.
Schutz nach Unfallsituation
Unfallsituation
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Durch Fahrerschutz abgedeckt
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---|---|
Selbstverschuldet (mit Unfallgegner) | ✔️ |
Selbstverschuldet (ohne Unfallgegner, z. B. Wildunfall) | ✔️ |
Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss | ❌ |
Vorsätzlich herbeigeführt | ❌ |
Fahren ohne Fahrerlaubnis | ❌ |
Fahrer nicht eingetragen bzw. fahrberechtigt | ❌ |
Straßenrennen | ❌ |
Fahren ohne Sicherheitsgurt | ❌ |
Be-/Entladen des Fahrzeugs | ❌ |
Ein- und Aussteigen | ❌ |
Manche Versicherer verweigern je nach Unfallsituation die Leistung nicht komplett, sondern kürzen diese nur. Die genauen Maßnahmen stehen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
In seltenen Ausnahmefällen gehören auch Personenschäden beim Be- und Entladen des Fahrzeugs oder beim Ein- und Aussteigen zum Leistungsspektrum des Versicherers. Auch hier sollten Sie sich unbedingt über die genauen Leistungsversprechen des Versicherers informieren.
Ein zusätzlicher Schutz für die weiteren Insassen ist nicht notwendig, da diese über die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt sind. Das bedeutet, dass sie ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers beziehungsweise Unfallverursachers geltend machen können.
Welche Leistungen enthält eine Fahrerschutzversicherung?
Voraussetzung für den Leistungsfall ist, dass der Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall oder bei einem Unfall ohne Unfallgegner Verletzungen erleidet. Dann kann der Geschädigte je nach Art und Schwere der Verletzung mit den folgenden Leistungen rechnen:
- Schmerzensgeld,
- Entschädigung für einen befristeten oder dauerhaften Verdienstausfall,
- Zahlung der Kosten für eine Haushaltshilfe,
- Übernahme von Folgekosten wie einem behindertengerechten Umbau der Wohnung
- im Todesfall Einmal- oder Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen.
Im Regelfall übernehmen die Versicherer die Kosten nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Diese ist jedoch in vielen Verträgen großzügig gestaltet: Je nach Versicherer kann die Versicherungssumme zwischen einer Million und 15 Millionen Euro pro Schadensfall betragen.
Verursachen Sie einen Unfall, bei dem sowohl Sie als Fahrer als auch Ihre Mitfahrer verletzt werden, kommt die Fahrerschutzversicherung zum Beispiel für Schmerzensgeld, Ihren Verdienstausfall und die Kosten einer Haushaltshilfe auf. Ihre verletzten Mitfahrer erhalten dagegen von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung gegebenenfalls Schmerzensgeld und weitere Leistungen.
Was kostet eine Fahrerschutzversicherung?
Je nach Anbieter und Leistungsumfang erhöht sich durch den Einschluss einer Fahrerschutzversicherung die Prämie für die Autoversicherung um rund 20 bis 50 Euro pro Jahr.
Kein Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse
Als Zusatzbaustein zur Kfz-Versicherung bleiben bei der Fahrerschutzversicherung die Kosten losgelöst von Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Steigt Ihr Schadenfreiheitsrabatt und sinkt Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag, bleibt der Beitrag für Ihre Fahrerschutzversicherung gleich. Dafür wird die Fahrerschutzversicherung nach einem Leistungsfall aber auch nicht teurer.
Zahlt eine Fahrerschutzversicherung auch bei Schäden durch Dritte?
Wer eine andere Person schädigt, muss für den Personenschaden aufkommen. Hierfür gibt es im privaten Bereich die Privathaftpflichtversicherung und im Straßenverkehr die Kfz-Haftpflichtversicherung. Verletzen Sie sich bei einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug und war der andere Fahrer schuld, haben Sie Anspruch auf die Übernahme der Behandlungskosten, gegebenenfalls Schmerzensgeld und den Ausgleich für Ihren Verdienstausfall. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kommt für alle Ansprüche auf und die Fahrerschutzversicherung erbringt keine Leistung.
Anrechnung bei Teilschuld
Bei Verkehrsunfällen kommt es häufig vor, dass beide am Unfall beteiligte Parteien jeweils eine Teilschuld tragen. In solchen Fällen kürzt im Regelfall die Kfz-Haftpflichtversicherung ihre Leistung an den Unfallgegner. Diese Kürzung betrifft nicht nur die Reparaturkosten, sondern bei Verletzungen auch Regressforderungen von Krankenkassen, Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
In solchen Fällen schließt die Fahrerschutzversicherung die finanzielle Lücke. Sie gleicht die Kürzung der gegnerischen Haftpflichtversicherung aus und stellt den Versicherungsnehmer so, als hätte er von der Versicherung des Unfallgegners die volle Leistung erhalten.
Welche Alternativen gibt es zur Fahrerschutzversicherung?
Die Fahrerschutzversicherung bietet finanzielle Unterstützung, wenn der Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt wird. Allerdings gibt es weitere Situationen im Alltag, bei denen Unfälle schwere Folgen haben können. Die meisten Unfälle ereignen sich nicht im Straßenverkehr, sondern zu Hause oder beim Sport – somit kann die Fahrerschutzversicherung nur einen Teil des Risikos abdecken.
Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung bietet ähnliche Leistungen wie die Fahrerschutzversicherung, ist jedoch nicht auf Autounfälle beschränkt. Abgedeckt sind alle Unfälle, die im privaten Bereich entstehen. Bei Invalidität nach einem Unfall kann der Versicherte je nach Tarif Einmal- oder Rentenzahlungen erhalten. Schmerzensgeld lässt sich bei vielen Versicherern als Zusatzbaustein integrieren.
Im Vergleich zur Fahrerschutzversicherung ist die Unfallversicherung mit höheren Kosten verbunden. Je nach Versicherungssumme und Eintrittsalter ist eine gute private Unfallversicherung für etwa 100 Euro im Jahr erhältlich.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Den umfassendsten finanziellen Schutz vor Invalidität bietet die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt dem Versicherungsnehmer eine Rente, wenn er aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann – unabhängig davon, ob der Grund dafür ein Unfall oder eine Erkrankung ist.
Die Höhe der Prämie kann stark variieren. Die Kosten berechnen sich unter anderem nach Alter bei Versicherungsabschluss, ausgeübtem Beruf, Höhe der Monatsrente sowie Leistungsumfang und können mehrere hundert Euro im Jahr betragen.
Wie sinnvoll ist eine Fahrerschutzversicherung?
Sinnvoll ist eine Fahrerschutzversicherung vor allem für diejenigen, die weder über eine Unfallversicherung noch über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen und sich auf Autofahrten absichern wollen. Weitere Unfälle im Straßenverkehr, wie zum Beispiel beim Fahrradfahren, sind allerdings nicht abgedeckt.
Wenn Sie neben dem Auto auch häufig mit dem Fahrrad unterwegs sind, ist eine private Unfallversicherung eine umfassendere Alternative.
Wer nicht nur mit dem Auto, sondern auch häufig mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte sich daher über eine private Unfallversicherung Gedanken machen. Wenn die finanziellen Mittel für die höhere Prämie ausreichen, lässt sich damit eine umfassendere Absicherung erzielen als mit der rein auf die Autofahrt ausgerichteten Fahrerschutzversicherung.
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Häufig gestellte Fragen
Eine Fahrerschutzversicherung lohnt sich, wenn Sie keine sonstigen Versicherungen – wie etwa eine Unfallversicherung mit entsprechenden Leistungen – abgeschlossen haben. Gerade für Fahranfänger kann eine Fahrerschutzversicherung sinnvoll sein, da diese einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind.
Die Fahrerschutzversicherung zahlt nicht, wenn ein Verkehrsunfall vorsätzlich stattgefunden hat, Sie nicht angeschnallt waren, Sie unter Drogen- oder Alkoholeinfluss standen, der Unfall im Zusammenhang mit einem Autorennen stattgefunden hat oder der Unfall beim Ein- oder Aussteigen beziehungsweise beim Be- oder Entladen entstanden ist.
Eine Insassenversicherung deckt alle Insassen des Fahrzeugs ab – außer den Fahrer selbst. Da die Mitreisenden aber über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert sind, ist eine Insassenversicherung meist unnötig. Für Unfälle im Ausland kann die Insassenversicherung allerdings einen zusätzlichen Schutz bieten, sollte die Leistung der ausländischen Haftpflichtversicherung zu gering ausfallen. Außerdem würde sie auch für den Fall einspringen, dass ein Unfallgegner Ihre Mitfahrer verletzt, aber selbst keine Haftpflichtversicherung besitzt und die Zahlungsforderungen nicht aus seinem Privatvermögen leisten kann.