Erstbesitzerrabatt in der Kfz-Versicherung
Das Wichtigste in Kürze
- Der Erstbesitzerrabatt wird für Erstbesitzer von Neuwagen angeboten.
- Der Rabatt gilt in der Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung.
- In der Regel liegt die Rabatthöhe bei etwa 10% der jährlichen Versicherungskosten.
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist der Erstbesitzerrabatt?
- Hoher Rabatt für Neuwagen
- Rabatt für alle Versicherungen
- Rabatt richtet sich nach Fahrzeug
- Das ist Verivox
Was ist der Erstbesitzerrabatt?
Erstbesitzer von Fahrzeugen können bei Abschluss einer Autoversicherung häufig einen Rabatt erhalten. Dieser sogenannte Erstbesitzerrabatt richtet sich somit an Besitzer von Neuwagen. Eine derartige Vergünstigung bieten zahlreiche Versicherungsgesellschaften an, da sie von Versicherten profitieren, die eine Neuwagen Versicherung abschließen.
Der Grund ist, dass bei Neuwagen davon ausgegangen werden kann, dass sich die Fahrzeuge in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Auch ein Verschleiß hat bei neuen Fahrzeugen noch nicht eingesetzt. Dies hilft dabei, das Risiko eines eintretenden Schadensfalles und somit die Ausgaben für die Versicherung zu senken. Diesen Kostenvorteil gibt die Versicherung durch einen Rabatt an die Versicherten weiter. Geben Sie im VERIVOX Tarifvergleich an, dass Sie der Erstbesitzer eines Neuwagens sind, erhalten auch Sie starke Vergünstigungen bei der Tarifwahl.
Rabatte bei Haftpflicht, Teil- und Vollkasko
Der Erstbesitzerrabatt wird prozentual von der jährlichen Versicherungsprämie berechnet und liegt häufig bei einigen Prozent. Einen Erstbesitzerrabatt gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung. Der Rabatt ist stets an das jeweilige Fahrzeug gebunden, welches bei Vertragsabschluss als Grundlage für die Rabattierung genutzt wurde.
Hoher prozentualer Erstbesitzerrabatt bei Neuwagen
Der Erstbesitzerrabatt wird prozentual von der jährlichen Versicherungsprämie berechnet und liegt häufig bei einigen Prozent. Ein durchschnittlicher Satz von zehn Prozent ist durchaus üblich. Die Höhe dieses Rabattes richtet sich vorwiegend
- nach dem Alter des Fahrzeuges,
- nach dem Datum der tatsächlichen Erstzulassung.
Bei Abschluss der Kfz-Versicherung nach Neuanschaffung des Fahrzeuges ist somit der höchste prozentuale Abzug zu erwarten. Bei einem Versicherungswechsel mit diesem Fahrzeug, das zwar noch vom Erstbesitzer geführt wird, jedoch schon einige Jahre alt ist, sinkt der Rabatt in der Regel entsprechend des Alters. Viele Versicherungen vergeben den Rabatt deshalb auf der Grundlage einer Rabattstaffel. Voraussetzung für den Erhalt dieses Rabattes ist allerdings, dass der Versicherungsnehmer auch in den Zulassungspapieren als erster Besitzer eingetragen wird.
Erstbesitzerrabatt ist in allen Kfz-Versicherungen zu finden
Einen Erstbesitzerrabatt gibt es bei Kfz-Haftpflichtversicherungen genauso wie bei der Teilkasko und Vollkaskoversicherung. Allerdings gibt es je nach Versicherungsart Unterschiede in der Höhe des Rabatts zu beachten. Insbesondere bei der Vollkaskoversicherung, die sich in der Regel bei einem Neuwagen anbietet, ist allein aufgrund der Höhe der Versicherungsprämie mit einer guten Ersparnis zu rechnen. Liegt die jährliche Versicherungsprämie für die Vollkaskoversicherung zum Beispiel bei 300 Euro, dann muss der Versicherte bei Inanspruchnahme eines Erstbesitzerrabattes in Höhe von zehn Prozent lediglich 270 Euro im Jahr bezahlen.
Kombination mit weiteren Rabatten möglich
Zugleich ist in der Regel eine Kombination mit anderen Rabatten möglich, sodass der Erstbesitzerrabatt zum Beispiel mit dem Einzelfahrerrabatt in Verbindung gebracht werden kann. Andererseits ist zu beachten, dass der Rabatt oftmals noch an andere Bedingungen geknüpft ist. So wird ein Erstbesitzerrabatt häufig nur dann vergeben, wenn der Versicherte in eine niedrige Schadensfreiheitsklasse eingestuft wurde. Denn dies spricht aus Sicht des Versicherers ebenfalls für ein relativ geringes Risiko.
Rabattierte Versicherungsprämie richtet sich nach dem Fahrzeug
Der Rabatt ist stets an das jeweilige Fahrzeug gebunden, welches bei Vertragsabschluss als Grundlage für die Rabattierung genutzt wurde. Das bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass Änderungen in Bezug auf das Fahrzeug der Versicherung bekanntgegeben werden müssen. Denn durch Verkauf des alten und gleichzeitigen Kauf eines neuen Fahrzeugs können sich die Konditionen ändern. Insbesondere wenn die Wahl auf einen Gebrauchtwagen fällt, wird die Versicherung den Rabatt nicht weiter gewähren, wodurch die Versicherungsprämie wieder steigen kann. Wird der Fahrzeugwechsel dem Versicherer nicht mitgeteilt, muss der Versicherte mit Vertragsstrafen rechnen.
Kfz-Versicherung
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