Die Deckungssumme der (Kfz-) Haftpflicht: Alles Wichtige
Das Wichtigste zur Deckungssumme
- In Deutschland gibt es gesetzliche Mindestdeckungssummen.
- Diese liegen bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.
- Viele Versicherer bieten höhere Deckungssummen bis zu 100 Millionen Euro an - das bietet selbst bei schwersten Unfällen umfassendsten Schutz.
- Mit einer Mallorca-Police schließen Sie die Versicherungslücken der Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland.
- Die Deckungssumme: Definition
- In der Kfz-Haftpflicht
- In der Privathaftpflicht
- Bei weiteren Versicherungen
- Häufig gestellte Fragen
Die Deckungssumme: Definition
Bei der Deckungssumme handelt es sich um die versicherte Schadenshöhe. Der Begriff wird zumeist im Zusammenhang mit der Kfz-Haftpflichtversicherung oder Privathaftpflichtversicherung verwendet. Die Deckungssumme beschreibt die maximale Kostenübernahme Ihrer Versicherung im Schadensfall.
Die Höhe der Deckungssumme ist für Sie als Versicherungsnehmer daher entscheidend, damit Sie Ihre finanziellen Risiken bei Unfällen oder Schadensersatzanforderungen minimieren. Die Deckungs- bzw. Versicherungssumme spielt auch bei anderen Versicherungen eine wichtige Rolle.
Die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Mindestdeckungssumme gesetzlich geregelt. Versicherer müssen also Schäden in der Kfz-Haftpflicht mindestens bis zu der gesetzliche Versicherungssumme regulieren. Laut §4 Abs. 2 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung betragen diese
- für Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
- für Sachschäden: 1,22 Millionen Euro
- für Vermögensschäden: 50.000 Euro
Höhere Deckungssummen sind möglich
Mit Blick auf die Kfz-Versicherung zeigt sich, dass viele Versicherer auch deutlich höhere Deckungssummen anbieten. Oft liegen diese bei 50 bis zu 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Abgesichert im europäischen Ausland
Die gesetzliche Mindestdeckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung variiert von Land zu Land. Damit Sie auch im Ausland ausreichend geschützt sind, gibt es die Mallorca-Police. Diese schließt die Versicherungslücke zwischen der deutschen Mindestdeckungssumme und der des europäischen Auslands.
Empfehlung zur Höhe der Deckungssumme
Bei Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung empfehlen wir Ihnen eine Deckungssumme von mindestens 50 Millionen Euro zu wählen. So sind Sie im Ernstfall rundum abgesichert, da insbesondere schwere Personenschäden schnell Schadensersatzanforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen können. Auf die Kosten der Kfz-Haftpflicht hat die höhere Deckungssumme kaum Einfluss.
Die Deckungssumme in der Privathaftpflicht
In der Privathaftpflicht stehen unterschiedliche Deckungssummen zur Auswahl. Sinnvoll und üblich sind Beträge von pauschal fünf, zehn oder fünfzehn Millionen Euro als Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Vermögensschäden werden in der Regel mit bis zu 200 oder 500 Tausend Euro reguliert.
Laut § 823 BGB muss derjenige, der einen anderen in welcher Weise auch immer schädigt, diesen Schaden wieder ausgleichen – in der Form, als sei der Schaden nie eingetreten. Bei einer körperlichen Verletzung kann die Wiederherstellung unmöglich sein. In diesem Fall muss ein finanzieller Ausgleich stattfinden, der den Schädiger in seiner Höhe finanziell ruinieren kann. Vor diesem Hintergrund sind Haftpflichtversicherungen mit Deckungssummen von 500.000 oder einer Million Euro schon lange nicht mehr zeitgemäß und sollten entsprechend aktualisiert werden.
Überblick: Deckungssummen weiterer Versicherungen
Die Deckungssumme in der Hausratversicherung
Die Ermittlung der Versicherungssumme für die Hausratversicherung erfolgt häufig über die Quadratmeterpauschale. Diese liegt in der Regel zwischen 650 und 750 Euro pro Quadratmeter und stellt sicher, dass Versicherungsnehmer die Deckungssumme nicht niedriger wählen, als der Wert des Hausrats ausfällt. Die Quadratmeterregelung schließt den automatischen Unterversicherungsverzicht mit ein.
Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob der tatsächliche Wert des Hausrats der versicherten Summe entspricht. Beträgt die Deckungssumme dann zum Beispiel 30.000 Euro und der Wert des Hausrats wird auf 50.000 geschätzt, besteht eine Unterversicherung in Höhe von 40 Prozent. Die Versicherung ersetzt den Schaden nur zu 60 Prozent. Bei einem Brandschaden in Höhe von 10.000 Euro werden also lediglich 6.000 Euro ersetzt.
Die Deckungssumme in der Unfallversicherung
Die Unfallversicherung unterscheidet zwischen einer Unfallrente und der Kapitalzahlung bei Invalidität. Die Deckungssumme orientiert sich in der Unfallversicherung zum einen an der vereinbarten Versicherungssumme und zum anderen an der vereinbarten Progressionsstaffel. Diese kann von 350 bis 1.000 Prozent vereinbart werden. Beträgt die Deckungssumme 100.000 und die zugrunde gelegte Progressionsstaffel 500 Prozent, erhält der Geschädigte bei hundertprozentiger Invalidität 500.000 Euro ausgezahlt. Fällt der Invaliditätsgrad niedriger aus, orientiert sich die Progression an der Gliedertaxe.
Die Deckungssumme in der Wohngebäudeversicherung
In der Wohngebäudeversicherung gibt es keine feste Versicherungssumme. Stattdessen wird die Versicherungssumme oftmals anhand des "Wert 1914" berechnet. So kann sichergestellt werden, dass sich Ihre Versicherungssumme stets an den aktuellen Wert Ihrer Immobilie anpasst.
Die Deckungssumme in der Rechtsschutzversicherung
In der Rechtsschutzversicherung liegen die Versicherungssummen in der Regel zwischen 300.000 Euro bis 1.000.000 Euro. Eine höhere Deckungssumme bietet zwar finanzielle Sicherheit bei sehr komplexen und langen Rechtsstreitigkeiten, führt in der Regel allerdings zu höheren Versicherungskosten.
Die Deckungssumme in der Tierhalterhaftpflicht
Die Versicherungssumme für eine Tierhaftpflicht sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen. Besonders Hunde oder Pferde können teure Personen- und Sachschäden verursachen. Eine höhere Deckungssumme bietet sich bei als besonders gefährlich eingestuften Hunderassen an.
Die Deckungssumme in der Berufshaftpflichtversicherung
Die Höhe der Versicherungssumme in der Berufshaftpflichtversicherung variiert stark nach der betreffenden Berufsgruppe. Besonders Ärzte oder Anwälte sollten hohe Deckungssummen wählen, um sich an den spezifischen Risiken Ihrer Tätigkeit zu orientieren und eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten.
Häufig gestellte Fragen
Bei einer getrennten Deckungssumme gibt es unterschiedliche Höchstbeträge je nach Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Eine pauschale Deckungssumme umfasst hingegen immer die gesamte Versicherungssumme für alle Schadensarten.
Die Deckungssumme (auch: Versicherungssumme) ist der maximale Betrag, den Ihre Versicherung im Schadensfall zahlt.
Ist der verursachte Schaden höher, als Ihre Deckungssumme vertraglich regelt, müssen Sie die restlichen Kosten selbst tragen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Deckungssummen jeweils einmal pro Jahr oder nach großen Lebensveränderungen (beispielsweise Geburt, Umzug und Hausbau) zu prüfen.
Kfz-Versicherung
06221 777 00 40
Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr
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