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Alles, was Sie wissen müssen

Kabel-Internet kündigen bei Umzug

Nirgendwo-Günstiger-Garantie

Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sie haben Ihren Internet- bzw. Mobilfunktarif zum besten Preis gefunden. Sollte es denselben Tarif doch woanders günstiger geben, erstatten wir Ihnen die Preisdifferenz über 24 Monate (max. 100 Euro). Darauf geben wir Ihnen unser Wort. Die Garantie gilt ausschließlich für Tarife, die im Vergleichsrechner von Verivox gelistet sind und über die Bestellstrecke von Verivox abgeschlossen wurden.

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    So haben wir gerechnet:
    Mindestgeschwindigkeit: 50 Mbit/s
    Inklusive: Internet, Telefon und Router
    Wohnort: Berlin, 10585, ausgewählte Adressen

    Aktueller Tarif: Telekom MagentaZuhause M (nach Mindestlaufzeit), Kosten für die nächsten 24 Monate: 1.197,60 Euro (monatlich: 42,95 Euro + 6,95 Euro für den Router)
    Günstigster Tarif: Vodafone GigaZuhause 100 Kabel, Kosten für 24 Monate (inkl. einmaliger Kosten und Vergünstigungen): 376,80 Euro (Durchschnittspreis pro Monat inklusive Router: 15,70 Euro

    Einsparung: 820,80 Euro
    (Stand: 04.04.2025)

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Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger

Zum achten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2023 haben die Heidelberger in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht.

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Inhalt dieser Seite
  1. Kabel-Internetanschluss kündigen oder mitnehmen?
  2. So kündigen Sie Kabel-Internet beim Umzug innerhalb der Mindestvertragslaufzeit
  3. Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug?
  4. Nach der Mindestvertragslaufzeit Kabel-Internet kündigen
  5. Wer darf den Kabelanschluss bei Umzug kündigen?
  6. Kabel-Internet beim Umzug richtig kündigen
  7. Welche Kündigungsfrist gilt bei der Kündigung beim Umzug?
  8. Ist ein Wechsel zu einem anderen Kabelnetzbetreiber beim Umzug möglich?
  9. Jetzt Internet-Angebote vergleichen

Sie möchten Kabel-Internet kündigen, weil Sie umziehen?

Dabei müssen Sie einiges beachten: Denn ein Umzug ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund. In vielen Fällen kann ein Anbieterwechsel die bessere Option sein, insbesondere nach Beendigung der Mindestvertragslaufzeit. Dabei kündigt Ihr neuer Anbieter Ihren Vertrag bei dem alten. In unserem Tarifrechner finden Sie den optimalen Tarif für Ihre neue Adresse.

Kommt für Sie kein Anbieterwechsel infrage, weil Sie Ihren Tarif kündigen möchten? Dann finden Sie hier alles Wissenswerte, wie Sie bei Ihrer Kündigung am besten vorgehen und was Sie beachten sollten.

Kabel-Internetanschluss kündigen oder mitnehmen?

Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit

Wichtig: Prüfen Sie vor Ihrem Umzug, ob Internet per Kabel Ihres Anbieters am neuen Wohnort verfügbar ist.

  • Ein Kabelanschluss ist in Deutschland nur für rund zwei Drittel der Haushalte verfügbar. Somit kommt Kabel-Internet auf eine deutlich geringere Verfügbarkeit als DSL.
  • In der Regel zieht Ihr Kabel-Internetanschluss mit Ihnen um. Ihr Tarif läuft also auch nach dem Umzug weiter, denn ein Umzug ist kein Kündigungsgrund. Mit einer Ausnahme:

Wenn Ihr Anbieter an Ihrer neuen Adresse nicht die vertraglich vereinbarten Leistungen liefern kann. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Damit kommen Sie früher aus dem Vertrag.

Nach der Mindestvertragslaufzeit

Läuft Ihr Kabel-Internetvertrag schon länger als die Mindestvertragslaufzeit, haben Sie es einfacher:

  • Sie können jederzeit kündigen und kommen monatlich aus Ihrem Vertrag.
  • Eine Sonderkündigung mit Begründung ist dann nicht nötig.

So nehmen Sie Ihren Kabel-Internetanschluss mit

Informieren Sie Ihren Anbieter so früh wie möglich über den geplanten Umzug. Er kann dann rechtzeitig die Schaltung Ihres Kabel-Internetanschlusses an der neuen Adresse in die Wege leiten. Dafür fällt in der Regel eine einmalige Umzugsgebühr von ca. 20 – 50 Euro an.

So kündigen Sie Kabel-Internet beim Umzug innerhalb der Mindestvertragslaufzeit

Es ist üblich, dass Kunden Ihren Internettarif bei einem Umzug an die neue Adresse einfach mitnehmen. Das gilt vor allem während der Mindestvertragslaufzeit, die in der Regel 24 Monate dauert. Ein Umzug an eine neue Adresse gilt nicht als Kündigungsgrund. Kann Ihr Anbieter, beispielsweise Vodafone, an Ihrer neuen Adresse die Leistungen Ihres Vertrags weiterhin erfüllen, gilt Ihr Vertrag auch an der neuen Adresse weiter. Es gibt jedoch eine Ausnahme, die Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt.

Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug?

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihr bestehender Anbieter Sie nicht mehr mit Kabel-Internet versorgen kann.

  • Das ist besonders dann der Fall, wenn Sie Kabel-Internet nutzen, das an der neuen Adresse nicht mehr zur Verfügung steht.
  • Gleiches gilt, wenn er Ihnen nur noch eine geringere Bandbreite ermöglicht. Langsameres Internet als vertraglich vereinbart müssen Sie nicht hinnehmen.

Mit Sonderkündigungsrecht kommen Sie auch während der Mindestvertragslaufzeit früher aus dem Vertrag. Sie müssen dafür allerdings auch eine Sonderkündigung aussprechen und den Grund dafür angeben. Kündigen Sie hingegen "normal" mit einer ordentlichen Kündigung, ist das nicht ausreichend. Die Kündigungsfrist bei einer Sonderkündigung liegt in der Regel bei drei Monaten.

Nach der Mindestvertragslaufzeit Kabel-Internet kündigen

Wenn Ihr Vertrag schon länger als die Mindestvertragslaufzeit läuft, können Sie flexibel monatlich kündigen. Sie brauchen dann nicht extra außerordentlich kündigen (Sonderkündigung).
Wenn Sie jedoch einen Provider suchen: Vermeiden Sie dann eine Kündigung und wechseln stattdessen den Anbieter. Ihr neuer Provider wird sich um die Kündigung Ihres alten Vertrags kümmern.
Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um zu sehen, welche Tarife verschiedene Anbieter an Ihrer neuen Adresse verfügbar sind.

Anbieter wechseln

Wer darf den Kabelanschluss bei Umzug kündigen?

Seit Juli 2024 müssen Mieter einen eigenen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abschließen. Der Kabelanschluss wird nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet. Somit sind Sie für eine mögliche Kündigung des Kabelvertrags verantwortlich und nicht mehr der Vermieter.

Kabel-Internet beim Umzug richtig kündigen

Eine schriftliche Kündigung ist weder nötig noch praktisch. Alle Provider bieten auf Ihren Websites einen Kündigungsbutton oder Link an, der Sie zur einfachen Online-Kündigung führt. Diese ist genauso rechtssicher wie die per Post, viel schneller ist sie außerdem.

  • Den Kündigungsbutton oder Link finden Sie in der Regel am unteren Ende der Seite.
  • Suchen Sie dort einen Link oder eine Schaltfläche, die beispielsweise "Kündigung" oder "Vertrag kündigen" heißt.
  • Wenn Sie darauf klicken, gelangen Sie auf eine eigene Seite, auf der Sie Ihren Internetvertrag einfach online kündigen können.

Eine Kündigung ist alternativ auch per E-Mail oder Telefon möglich. Alles, was Sie bei der Formulierung wissen müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Kündigungsschreiben.

Welche Kündigungsfrist gilt bei der Kündigung beim Umzug?

Es gelten zwei Kündigungsfristen: Eine während der Mindestvertragslaufzeit und eine für die Zeit danach.

  • Eine Kündigung, die Sie innerhalb der Mindestvertragslaufzeit aussprechen, wird erst wirksam, wenn die Laufzeit abgeschlossen ist. In der Regel sind das 24 Monate.
  • Läuft Ihr Internetvertrag noch in der Mindestvertragslaufzeit? Dann gilt: Sie können zwar monatlich kündigen – wirksam wird Ihre Kündigung jedoch erst nach Ablauf des letzten Monats.

Beispiel:

Sie haben eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Sie kündigen bereits nach 13 Monaten. Dann läuft Ihr Tarif noch 11 weitere Monate weiter, bis das Ende des 24. Monats erreicht ist. Erst dann ist ihr Vertrag beendet

Prüfen Sie daher zunächst, ob ein Anbieterwechsel nicht die beste Option für Sie ist. Kommt eine Kündigung infrage, schauen Sie, ob eine ordentliche Kündigung oder eine Sonderkündigung nötig ist. Ein Anbieterwechsel ist in der Regel die einfachere Möglichkeit.

Tarif wechseln

Ist ein Wechsel zu einem anderen Kabelnetzbetreiber beim Umzug möglich?

Im Normalfall ist an einer Adresse nur ein Kabelnetzbetreiber aktiv. Vodafone mit den übernommenen Marken Kabel Deutschland und Unitymedia bietet Kabelanschlüsse bundesweit an. Regionale Provider wie PŸUR sind in einigen Bundesländern oder Regionen verfügbar.

Ist in Ihrer Wohnung an der neuen Adresse beispielsweise nur PŸUR per Kabel nutzbar, haben Sie als Vodafone-Kabelkunde ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Verivox-Tarifrechner nutzen, um die Verfügbarkeit von Tarifen an Ihrer neuen Adresse zu prüfen. Wollen Sie zu einer anderen Internet-Technologie wechseln? Unser Tarifrechner zeigt Ihnen auch verfügbare Internettarife per DSL und Glasfaser.

In 3 Schritten zum passenden Tarif

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Tarif individuell anpassen. Bei Fragen hilft unser ausgezeichneter Kundenservice weiter.

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In nur 5 Minuten einfach online abschließen: Ihr neuer Anbieter kümmert sich um den Wechsel.

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Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sie haben Ihren Internet- bzw. Mobilfunktarif zum besten Preis gefunden. Sollte es denselben Tarif doch woanders günstiger geben, erstatten wir Ihnen die Preisdifferenz über 24 Monate (max. 100 Euro). Darauf geben wir Ihnen unser Wort. Die Garantie gilt ausschließlich für Tarife, die im Vergleichsrechner von Verivox gelistet sind und über die Bestellstrecke von Verivox abgeschlossen wurden.

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    So haben wir gerechnet:
    Mindestgeschwindigkeit: 50 Mbit/s
    Inklusive: Internet, Telefon und Router
    Wohnort: Berlin, 10585, ausgewählte Adressen

    Aktueller Tarif: Telekom MagentaZuhause M (nach Mindestlaufzeit), Kosten für die nächsten 24 Monate: 1.197,60 Euro (monatlich: 42,95 Euro + 6,95 Euro für den Router)
    Günstigster Tarif: Vodafone GigaZuhause 100 Kabel, Kosten für 24 Monate (inkl. einmaliger Kosten und Vergünstigungen): 376,80 Euro (Durchschnittspreis pro Monat inklusive Router: 15,70 Euro

    Einsparung: 820,80 Euro
    (Stand: 04.04.2025)