Werbeanrufe
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Bei ungebetenen Anrufen zum Beispiel zu Werbezwecken sollten Verbraucher sofort auflegen. "Wir raten Verbrauchern, sich gar nicht erst auf ein Gespräch einzulassen", sagt Alexander Bredereck, Geschäftsführender Vorstand der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam.
Häufig erhielten Angerufene anschließend Verträge mit dem Hinweis zugeschickt, sie hätten in dem Gespräch ausdrücklich darum gebeten. Oft werde bereits die unverbindliche Bitte um Zusendung von Informationsmaterial als Einwilligung des Verbrauchers ausgelegt.
Laut Bredereck ist es unangebracht, bei Werbeanrufen höflich zu bleiben und dem Anrufer antworten zu wollen. "Am anderen Ende sitzen geschulte Werber", erklärt der Verbraucherschützer. Sie hätten nur das Ziel, den Betroffenen etwas anzudrehen. Verbraucher müssten daher bei Werbeanrufen keine Hemmungen haben, das Gespräch abrupt zu beenden.
Wer sich über den ungebeten Anruf beschweren möchte, sollte zwar versuchen, durch gezielte Gegenfragen den Namen des Anrufers und dessen Firma in Erfahrung zu bringen sowie das Datum des Anrufes notieren. Doch gerade ältere Menschen hätten gegenüber den Call-Center-Mitarbeitern häufig einen schweren Stand.