Was tun, wenn die Telefonrechnung nicht stimmt?
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Es kann immer wieder vorkommen, dass die Telefonrechnung falsch oder fehlerhaft ist. Deshalb sollten Kunden jede Telefonrechnung genau kontrollieren. Doch was ist konkret zu tun, wenn Gespräche in der Rechnung aufgelistet werden, die nie geführt wurden, oder der Rechnungsbetrag nicht stimmt?
Wie kann ich überprüfen, ob meine Telefonrechnung stimmt?
Mit Hilfe des Einzelverbindungsnachweises können Sie Ihre Telefonrechnung kontrollieren. Jeder Telefonanbieter ist dazu verpflichtet einen Einzelverbindungsnachweis zuzustellen. Falls Ihr Telefonanbieter dieser Verpflichtung nicht nach kommt, fragen Sie einfach nach und fordern Sie einen Nachweis an.
Der Einzelverbindungsnachweis enthält eine Auflistung aller getätigten Gespräche mit genauem Anfangs- und Endzeitpunkt sowie die für jedes Gespräch angefallenen Kosten. Sie sollten den Nachweis hinsichtlich der Rufnummern kontrollieren und überprüfen, ob die angegebenen mit den tatsächlich erfolgten Gesprächszeiten übereinstimmen.
An wen soll ich mich wenden, wenn ich Fehler in meiner Telefonrechnung entdecke?
Wenn Sie Fehler in Ihrer Telefonrechnung finden, sollten Sie zunächst klären, wo genau der Fehler liegt. Häufig sind auf der Telefonrechnung nicht nur die Kosten des Netzbetreibers (z.B. Deutsche Telekom), sondern auch Forderungen anderer Anbieter zu finden. Dies können beispielsweise Anbieter von Call-by-Call, Preselection, Internet-by-Call oder Sonderrufnummern sein.
Die Telekom rechnet nun zwar neben der Grundgebühr und den eigenen Verbindungen auch die Call-by-Call-Anbieter und Internet-by-Call-Anbieter ab, jedoch ist die Abrechungsstelle der Telekom nicht zuständig für die Bearbeitung von Fehlern, die von Dritten gemacht werden. Deshalb ist es zunächst wichtig, den richtigen Ansprechpartner ausfindig zu machen.
Handelt es sich um einen Fehler, der unter den Posten des Netzbetreibers fällt, sollten Sie bei diesem auch Ihre Reklamationsansprüche einfordern. Taucht ein Fehler in der Abrechnung unter einem Posten eines Dritt-Anbieters auf, sollten Sie Ihre Reklamation diesem gegenüber geltend machen. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers als auch die der anderen Anbieter finden Sie in Ihrer Telefonabrechnung.
Wie soll ich konkret vorgehen, wenn ich Widerspruch einlegen will?
Wenn Sie einen Fehler in der Telefonrechnung entdeckt haben, können Sie der Rechnung widersprechen. Dies sollten Sie umgehend tun, um Mahnungen zu vermeiden. Ihre Einwände gegen die Rechnung sollten Sie schriftlich formulieren und am Besten sofort vorab per E-Mail und anschließend per Einschreiben versenden.
Wichtig ist, dass Sie unstrittige Beträge fristgerecht zahlen, das heißt der Rechnungsbetrag sollte abzüglich der fehlerhaften Beträge unbedingt überwiesen werden.
In Ihrem Widerspruch sollten Ihr Name, Ihre Anschrift, Kundennummer, Telefon- und Rechnungsnummer genannt werden. Außerdem sollten Sie den abgerechneten Zeitraum sowie das Rechnungsdatum angeben. Fordern Sie den Anbieter auf, die Verbindungsdaten nicht wie üblich innerhalb von 80 Tagen zu löschen, damit diese nicht verloren gehen und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen zur Beantwortung Ihres Widerspruchs. Besonders wichtig ist es, genau anzugeben, welchem Rechnungsposten Sie widersprechen und warum. Belegen Sie Ihre Begründung mit einer Kopie des Einzelgesprächsnachweises, in der die strittigen Verbindungen oder Beträge markiert sind.
Ist Ihr Widerspruch bei dem Telefonanbieter eingegangen, ist es nun an ihm nachzuweisen, dass die Rechnung korrekt ist.
Wo bekomme ich Hilfe?
Wenn auf diesem Weg keine Einigung erzielt werden konnte, können Sie sich an die nächstgelegene Verbraucherzentrale wenden. Im nächsten Schritt könnten Sie auch auf die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) zugehen, um ein Schlichtungsverfahren zu beantragen.