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So setzen Sie Internet und Telefon von der Steuer ab

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Vor allem, seit zahlreiche Menschen viel im Homeoffice arbeiten, wird die Frage relevanter: Kann ich meine Internet- und Telefonkosten von der Steuer absetzen, weil ich sie auch aus beruflichen Gründen habe? Lohnt sich daher auch der Wechsel auf einen schnelleren Tarif? Wir klären auf.

Internet- und Telefonkosten sind steuerlich absetzbar

Die gute Nachricht zuerst: Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin können Sie Ihre Internet- und Telefonkosten in der Tat steuerlich absetzen. In der Steuererklärung führen Sie diese unter den sogenannten Werbungskosten auf. Das gilt für jeden Internettarif, den Sie nutzen – ob DSL, Kabel-Internet oder Glasfaser bei allen verfügbaren Bandbreiten.

Die zwei Wege, Ihre Internet- und Telefonkosten steuerlich abzusetzen:

  • Der einfache Weg:
    Sind Ihre Kosten verhältnismäßig gering, können Sie pauschal maximal 240 Euro/Jahr angeben. Sie brauchen dafür keine Nachweise und keine Belege. Das erspart Ihnen viel Organisation, Rechnerei und Zeit. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel den Werbekostenpauschbetrag in dieser Höhe ohne Nachfragen.
  • Der aufwendige Weg:
    Dieses Vorgehen lohnt sich nur, wenn Ihre anfallenden Kosten so hoch sind, dass Ihre zu erwartende Steuerrückerstattung 1.260 Euro/Jahr übersteigt. In diesem Fall sind Nachweise und Belege für das Finanzamt erforderlich.

Besonders einfach erledigen Sie Ihre Steuererklärung online. Dazu empfehlen wir beispielsweise:

  • Smartsteuer:
    Das Programm führt Sie anhand von Fragen durch den kompletten Prozess bis hin zur Plausibilitätsprüfung und automatischen Übermittlung ans Finanzamt.
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Ihr Sparpotenzial für schnelleres Internet

Da die steuerliche Absetzbarkeit Ihre jährlichen Internet- und Telefonkosten drückt, ergibt sich für Sie ein attraktives Sparpotenzial. Mit einem Anbieterwechsel in einen schnelleren Tarif erhalten Sie zudem alle Rabatte und Gutschriften, die der Internetanbieter Neukunden bietet. Dazu gehören je nach Aktion Freimonate, vergünstigte Monatsbeiträge sowie einmalige Online-Vorteile – diese erhalten Sie nicht, wenn Sie sich lediglich für einen höherwertigen Tarif bei Ihrem aktuellen Anbieter entscheiden.

Wenn Sie bei Verivox wechseln, erhalten Sie bei den meisten Tarifen zusätzlich auch den Verivox-Cashback zusätzlich. Mit diesem Cashback sichern Sie sich entsprechende Tarife sogar noch günstiger als beim Anbieter direkt.

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Werbungskosten: Was ist das?

Unter Werbungskosten versteht man berufliche Kosten – also alle Kosten, die durch oder für Ihre Arbeit anfallen. Das Wort "Werbungskosten" bezieht sich also nicht auf Werbung, sondern auf Erwerb. Wenn Sie im Homeoffice arbeiten und damit Ihren privaten Internet- und Telefonanschluss nutzen, können Sie die dafür anfallenden Kosten steuerlich geltend machen.

Was Sie erstattet bekommen

Das Wichtigste gleich zu Beginn: Die 1.260 Euro Werbungskostenpauschbetrag sind nicht der Betrag, den Sie vom Finanzamt erstattet bekommen – der Betrag reduziert Ihr steuerlich abzusetzendes Einkommen. Je mehr Sie abzusetzen haben, desto höher kann Ihre Erstattung ausfallen. Das kann sich positiv auf Ihre Erstattung auswirken, die Sie letztlich erhalten. Auch im Falle einer Nachzahlung sind möglichst hohe Beträge von Vorteil, denn diese mindern deren Höhe.

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Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sie haben Ihren Internet- bzw. Mobilfunktarif zum besten Preis gefunden. Sollte es denselben Tarif doch woanders günstiger geben, erstatten wir Ihnen die Preisdifferenz über 24 Monate (max. 100 Euro). Darauf geben wir Ihnen unser Wort. Die Garantie gilt ausschließlich für Tarife, die im Vergleichsrechner von Verivox gelistet sind und über die Bestellstrecke von Verivox abgeschlossen wurden.

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