Internet bei Umzug kündigen
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Wenn Sie an eine andere Adresse innerhalb Deutschlands umziehen, zieht Ihr bestehender Internetvertrag in der Regel mit Ihnen um. Aber in welchen Fällen können Sie Ihr DSL, Kabel-Internet oder Glasfaser bei einem Umzug kündigen? Alles das lesen Sie hier.
Die Regel: Keine DSL-Kündigung beim Umzug
Wenn Sie sich über das Thema Kündigung generell informieren möchten, haben wir für Sie alle nötigen Informationen auf einer eigenen Seite zusammengestellt.
Gerade in der ersten Mindestvertragslaufzeit ist es für Sie wichtig zu wissen: Ihr Umzug an eine neue Adresse ist in der Regel kein Kündigungsgrund. Der Internetanbieter ist dazu verpflichtet, Ihnen auch an Ihrer neuen Adresse einen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall bleibt Ihr Vertrag in den ersten 12 oder 24 Monaten weiterhin bestehen und läuft an Ihrer neuen Adresse einfach weiter.
Daran ändert sich außer Ihrer neuen Adresse nichts. Ihr Anbieter darf Ihnen nicht im Zuge des Umzugs eine neue, verlängerte Mindestvertragslaufzeit aufbürden.
Wichtig ist, dass Sie Ihren Anbieter frühzeitig über Ihren Umzug informieren – idealerweise, sobald Ihr Umzugstermin feststeht, mindestens aber 30 Tage vor Ihrem Umzug. Diese Zeit ist nötig, um alles für die Schaltung in die Wege zu leiten. Wenn Sie zu kurzfristig über Ihren anstehenden Umzug informieren, kann es unter Umständen sein, dass Sie eine Weile auf die Schaltung an Ihrer neuen Adresse warten müssen.
Praktisch für Sie: Wenn Sie mit Ihrem bestehenden Vertrag auch telefonieren, bleibt Ihnen Ihre gewohnte Rufnummer erhalten.
Kosten eines Anschlussumzugs
Wenn Sie umziehen und Ihr bestehender DSL-Anschluss erhalten bleibt, müssen die Provider den Anschluss an Ihrer alten Adresse abschalten und an Ihrer neuen Adresse anschalten. Dafür werden je nach Anbieter rund 49 bis 69 Euro fällig. Mit diesen Kosten ist auch der Fall abgedeckt, wenn ein Techniker die Telefondose / TAE freischalten oder in einem Neubau ggf. die Leitung legen muss.
Diese Gebühr können Sie allerdings umgehen, indem Sie Ihren Umzug für ein Tarif-Upgrade nutzen. Das ist empfehlenswert, wenn Ihr bestehender Vertrag ohnehin nur eine Bandbreite liefert, die Ihnen inzwischen zu wenig geworden ist. Wenn Sie also bei Ihrem Provider in einen neuen Vertrag wechseln – dann mit erneuter Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten – entfällt die Umzugsgebühr normalerweise. Prüfen Sie dazu die jeweils gültigen Angebote und Angaben Ihres derzeitigen Anbieters.
Dann kommt eine normale DSL-Kündigung bei Umzug in Frage
Natürlich kann es gute Gründe geben, den eigenen Umzug für eine Kündigung Ihres Internetvertrags zu nutzen. Sofern keine Sonderkündigung möglich ist, gilt dabei: Wenn Sie innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von üblicherweise 24 Monaten umziehen, müssen Sie die monatlichen Kosten Ihres Anschlusses bis zum Ende tragen.
- Wenn Sie in einen Haushalt ziehen, in dem bereits ein Internetanschluss für DSL, Kabel-Internet oder Glasfaser vorhanden ist.
- Wenn Sie beschließen, künftig keinen festen Internetanschluss mehr nutzen zu wollen, sondern lediglich das Mobilnetz.
- Wenn Sie zeitnah ein Angebot eines anderen Anbieters wahrnehmen wollen, obwohl Sie noch an Ihren aktuellen Provider gebunden sind und noch nicht wechseln können. In diesem Fall lohnt sich eine genaue Rechnung: Denn wenn Sie Ihren neuen Vertrag über Verivox abschließen, profitieren Sie häufig vom Verivox-Sonderbonus. Mit diesem können Sie sich Ihren Wunschtarif günstiger als beim Anbieter selbst sichern. Er ist häufig hoch genug, dass es sich dennoch für Sie lohnt, zwei Verträge über eine gewisse Zeit parallel zu führen.
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Wenn Sie sicherheitshalber kündigen wollen, ohne sich bereits für einen neuen Anbieter entschieden zu haben. Beachten Sie in diesem Fall aber, dass Ihre Internetverbindung dann automatisch endet. Idealerweise schauen Sie sich rechtzeitig nach einem neuen Anbieter um. Dieser braucht in der Regel mindestens 4 – 6 Wochen, um Ihnen einen Neuanschluss zur Verfügung zu stellen.
Wann gilt ein DSL-Sonderkündigungsrecht bei Umzügen?
In bestimmten Umzugsfällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, mit dem Sie früher aus Ihrem Vertrag kommen:
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Kann Ihr Anbieter an Ihrer neuen Adresse keinen Anschluss liefern, können Sie von Ihrem Recht auf Sonderkündigung Gebrauch machen.
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Auch wenn Ihr Anbieter Ihnen lediglich einen Anschluss mit wesentlicher verminderter Internetgeschwindigkeit zur Verfügung stellen kann, gilt das Sonderkündigungsrecht.
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Gleiches gilt bei einem Umzug ins Ausland, das Ihr Internetanbieter nicht bedient.
Machen Sie einen Verfügbarkeitscheck, um im Vorfeld herauszufinden, ob Ihr Anbieter an der neuen Adresse liefern kann. Das können Sie einfach bei Ihrem Anbieter erledigen – oder direkt bei Verivox.
In allen anderen Umzugsfällen heißt das: Ihr Internetanschluss zieht mit Ihnen an die neue Adresse. Dazu müssen Sie Ihren DSL-Anbieter rechtzeitig von Ihrem Umzug informieren. Ein Neuanschluss nimmt in der Regel 4 – 6 Wochen in Anspruch.
Anschreiben für Ihre DSL-Kündigung bei Umzug
Wenn Sie Ihren Anschluss wegen Ihres Umzugs kündigen, kommt es auf das Kündigungsschreiben an. Je nach Kündigungsgrund fällt es nämlich unterschiedlich aus.
- Wenn Sie eine "normale" ordentliche Kündigung durchführen wollen, brauchen Sie keinen Grund anzugeben. Auch spezielle Nachweise oder Anhänge brauchen Sie nicht zu liefern. Sie kündigen einfach Ihren bestehenden Internetvertrag für DSL, Kabel-Internet der Glasfaser zum nächstmöglichen Termin. Beachten Sie: Wenn Sie innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von meistens 24 Monaten kündigen, läuft Ihr Vertrag so lange weiter, bis das Ende erreicht ist. Erst nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit kommen Sie monatlich aus Ihrem Vertrag.
- Bei einer Sonderkündigung gelten besondere Regeln. So müssen Sie einen Grund Ihrer Sonderkündigung angeben. Je nach Fall kann es erforderlich sein, dass Sie Nachweise oder Bescheinigungen liefern müssen. Dazu gehören eine Sterbeurkunde bei Todesfall oder Ihre Meldebescheinigung in einem Gebiet, in dem Ihr Anbieter nicht liefert – dazu gehört auch eine Adresse im Ausland.
Sie können Ihr Anschreiben selbst erstellen oder das Online-Kündigungsschreiben unseres Partners Aboalarm nutzen. Alles, was Sie dazu wissen müssten, können Sie in unserem praktischen Ratgeber nachlesen.
DSL-Anbieter zum Umzug wechseln
Sie planen, pünktlich zu Ihrem Umzug den Internetanbieter zu wechseln? Dann beachten Sie die Fristen Ihres aktuellen Providers: Während der Mindestvertragslaufzeit von 24 bzw. 12 Monaten ist ein Wechsel ohne Sonderkündigung erst nach Ablauf der Laufzeit möglich. Wir haben alle Informationen zum Thema Anbieterwechsel auf einer eigenen Seite für Sie zusammengestellt.
Gut zu wissen: Von Wechselprämien profitieren
Wenn Sie Ihren neuen Internet-Vertrag bei Verivox abschließen, erhalten Sie häufig einen Verivox-Cashback, mit dem Sie Ihren Wunschtarif günstiger als beim Anbieter selbst bekommen. Damit kann es sich für Sie rechnen, Ihren aktuellen Vertrag eine Zeitlang parallel laufen zu lassen.