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DSL kündigen: Alles zu Kündigungsfristen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Sie wollen Ihren Vertrag für DSL, Kabel-Internet oder Glasfaser bei Ihrem derzeitigen Anbieter kündigen oder zu einem anderen Provider wechseln – aber was ist mit den geltenden Kündigungsfristen? Wann gelten kürzere Vertragslaufzeiten? Unter welchen Umständen kommen Sie mit einem Sonderkündigungsrecht schneller aus Ihrem Vertrag? Was Sie einhalten müssen und was Sie beachten sollten, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze zum Thema Kündigungsfristen:

  • Die Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit ist üblich und sollte nicht verpasst werden

  • Nach Ablauf der Vertragslaufzeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von nur einem Monat

  • Sonderkündigungen erlauben frühere Vertragsauflösungen

Übersicht über DSL-Kündigungsfristen

Wer den Internetvertrag kündigen oder zu einem anderen Anbieter wechseln möchte – sei es für DSL oder Glasfaser – sollte die Kündigungsfristen kennen. Denn rechtzeitig zu kündigen kann Geld sparen. In den letzten Jahren wurden die Gesetze zugunsten der Kundinnen und Kunden angepasst. Für Sie heißt das also: Es gibt mehrere Arten von Kündigungsfristen. Dadurch ist es für Sie in bestimmten Fällen einfacher geworden, auch kurzfristig aus dem Vertrag zu kommen.

  1. Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit
    Haben Sie einen Internetanschluss mit einer festen Vertragslaufzeit von z. B. 12 oder 24 Monaten, so gilt diese in der Regel auch. Erst bei Erreichen der Vertragslaufzeit können Sie Ihren Vertrag kündigen – halten Sie dabei auf jeden Fall die geltende Kündigungsfrist ein. Welche Kündigungsfrist Ihr Anbieter hat, erfahren Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auch online in Ihrem jeweiligen Kundenkonto.
  2. Nach Ende der Vertragslaufzeit sind Verträge monatlich kündbar

    Ein aktualisiertes Telekommunikationsgesetz, die sogenannte TKG-Novelle, regelt eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat nach Ende der ersten Vertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten – dies gilt für alle Internetverträge, die Sie ab dem 1.Dezember 2021 abgeschlossen haben. Eine automatische Verlängerung von weiteren 12 oder 24 Monaten ist für diese Verträge also unzulässig.

  3. Sonderkündigungsrecht
    Ein Sonderkündigungsrecht ermöglicht eine sofortige Kündigung des Vertrags. Es setzt die vertraglich festgelegte Vertragslaufzeit außer Kraft, sodass die Restlaufzeit verfällt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen – z. B., wenn Ihr Anbieter die vertraglich bestimmten Preise während der Laufzeit erhöht, eine vertraglich zugesicherte Leistung aussetzt oder nach Ihrem Umzug an eine neue Adresse keinen Anschluss mehr herstellen kann.

  4. Sonderkündigungsrecht durch Minderungsanspruch
    Seit Dezember 2021 haben Sie auch dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Anbieter die vereinbarte Bandbreite dauerhaft unterschreitet. Hier gilt: Sie müssen die verminderte Bandbreite selbst nachweisen – dazu stellt die Bundesnetzagentur ein Online-Tool zur freien Verfügung, mit dem Sie die Bandbreite ohne technisches Vorwissen selbst testen können.

  5. Von Wechselprämien profitieren
    Internetanbieter locken Neukunden mit Rabatten zum Wechsel – indem sie z. B. die Gebühren ihres aktuellen Anbieters übernehmen, solange der Vertrag dort noch läuft. Lohnend sind auch Wechselprämien: Diese sind oft hoch genug, um die Kosten des alten Vertrags zu kompensieren. Diese elegante Methode ist keine klassische Kündigung, da die Kunden den alten Vertrag parallel zum neuen haben. Aber sie bewahrt vor doppelten Kosten, während man bereits den neuen Anbieter nutzt.

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Kündigungsfristen herausfinden

Sie finden Ihre aktuelle Kündigungsfrist in Ihren Vertragsunterlagen. Diese werden in den meisten Fällen per E-Mail verschickt. Außerdem können Sie in Ihrem Kundenkonto beim jeweiligen Internetanbieter jederzeit online nachsehen. Dazu benötigen Sie in den meisten Fällen Ihre Kunden- sowie Vertragsnummer. Sie finden Sie auf jeder Rechnung, die Ihr Provider Ihnen stellt.

Sofort nach Vertragsabschluss kündigen?

Um den Kündigungstermin nicht zu verpassen, kündigen viele Kunden Ihren Vertrag möglichst schnell nach dem Vertragsabschluss. Doch dieses Vorgehen hat Tücken: Zwar halten Sie damit ganz bestimmt die Kündigungsfrist ein – allerdings kann es dann vorkommen, dass Sie sich zu spät um einen neuen Internetanbieter kümmern. Damit können Sie im schlechtesten Fall eine Zeitlang ohne Internet dastehen.

Seit Dezember 2021 haben Sie nach Ablauf der ersten Mindestvertragslaufzeit eine verkürzte Kündigungsfrist von lediglich einem Monat. Sie müssen also nicht mehr befürchten, für weitere 12 oder sogar 24 Monate im ursprünglichen Vertragsverhältnis zu bleiben, wenn Sie die Kündigungsfrist versäumen. Die monatliche Kündigungsfrist macht Sie flexibler und unterstützt Sie dabei, Kosten zu sparen.

Kündigen oder wechseln?

Eine Kündigung Ihrerseits ist in den meisten Fällen gar nicht erforderlich. Wenn Sie nämlich lediglich Ihren Anbieter wechseln möchten, stimmt sich Ihr neuer Provider mit Ihrem derzeitigen Anbieter ab. Er sorgt auch dafür, dass Sie möglichst nahtlos weitersurfen können, ohne eine lange Unterbrechung befürchten zu müssen. Wichtig ist dies vor allem, wenn Sie Ihre vorhandene Festnetznummer weiternutzen möchten.

Tipps zum Sonderkündigungsrecht

Sie können ein Sonderkündigungsrecht geltend machen und kommen damit schneller aus Ihrem Vertrag? Dann sollten Sie unbedingt prüfen, wie schnell Sie zu einem neuen Anbieter wechseln können. Andernfalls kann es vorkommen, dass Sie eine Zeitlang keinen Internetanschluss haben, da Ihr neuer Anbieter Ihren Anschluss erst schalten muss.

Stimmen Sie also im Vorfeld ab, wann Sie von Ihrer Sonderkündigung Gebrauch machen sollten. Prüfen Sie dazu bei Ihrem neuen Anbieter, ob Ihr gewünschter Tarif an Ihrer Adresse möglich ist. Sollte das der Fall sein, nimmt der Neuanschluss in der Regel 4 – 6 Wochen in Anspruch.