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Zwei Drittel der deutschen Verwaltungsleistungen offline

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Seit 2017 arbeitet Deutschland an der Digitalisierung seiner Verwaltung. Die Ergebnisse sind ernüchternd: Erst 36 Prozent der Behördendienste sind digital verfügbar; der Fortschritt zum Vorjahr beträgt lediglich sechs Prozentpunkte. Aktuell bleiben 373 der insgesamt 579 Verwaltungsleistungen offline. Das zeigt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Nur 20 Dienste in einem Jahr komplett neu digitalisiert

Derzeit sind 101 der so genannten OZG-Leistungen komplett online nutzbar – im Dezember 2023 waren es 81. Somit sind binnen eines Jahres lediglich 20 Dienste vollständig neu digitalisiert worden. Teilweise online abrufbar sind aktuell 105 Behördendienste (gegenüber 96 im Vorjahr). Damit sind insgesamt 36 Prozent der Leistungen zumindest teilweise digital verfügbar. 373 Leistungen (und damit zwei Drittel) sind nicht digital nutzbar. Für 195 dieser Dienste sind online Informationen hinterlegt, für 172 nicht. Sechs Leistungen sind bisher nicht kategorisiert worden. In die höchste Stufe hat es keine einzige OZG-Leistung geschafft: Dafür wären vernetzte Register zwischen einzelnen Behörden nötig, so dass Bürgerinnen und Bürger ihre Standarddaten nur noch einmalig angeben müssen (Once-Only-Prinzip).

"Ein wesentliches Problem besteht im Fehlen einheitlicher IT-Lösungen auf Basis standardisierter Software. Die deutsche Bürokratie verlangt die Entwicklung komplexer und damit anfälliger Individuallösungen. Zudem klaffen eklatante Lücken bei der digitalen Ausbildung des Personals im öffentlichen Dienst", sagt Jörg Schamberg, Telekommunikationsexperte bei Verivox.

BMI: Verwaltungsdigitalisierung als "Daueraufgabe"

Insgesamt sind über 6.000 einzelne Services und Verwaltungsleistungen unter den 579 OZG-Leistungen gebündelt. Eine OZG-Leistung gilt als online, wenn mindestens eine zugehörige Verwaltungsleistung zumindest online beantragt werden kann und in mindestens einer Kommune verfügbar ist. Einzelne Verwaltungsleistungen können unterschiedlich weit fortgeschritten sein und zu verschiedenen Zeitpunkten live gehen. "Es grenzt an eine Kapitulationserklärung, dass das Bundesministerium des Inneren inzwischen explizit von der Digitalisierung der Verwaltung als einer Daueraufgabe spricht", sagt Schamberg. "Das Digitalisierungsvorhaben geht ins achte Jahr und der Berg an offenen Aufgaben ist weiterhin riesig."

Wie komplex das Verfahren ist, zeigt beispielhaft die Digitalisierung des Personalausweises: Die OZG-Leistung "Personalausweis" ist bisher nicht digitalisiert. Insgesamt sind ihr 36 Einzelleistungen zugeordnet. Den Antrag auf einen neuen Ausweis können Bürgerinnen und Bürger inzwischen online stellen. Vier weitere Einzelleistungen im Zusammenhang mit dem Personalausweis sind ebenfalls bereits digitalisiert. Doch für die Ausstellung des neuen Ausweisdokuments und ganze 30 weitere Einzelleistungen müssen die Deutschen immer noch zum Amt. Laut OZG-Gesetz gilt die Leistung "Personalausweis" trotzdem unterm Strich als live.

Antrag auf Führerschein online möglich, Grundbucheintrag nur offline

Zu den bereits online nutzbaren Einzelleistungen gehören Anträge auf Arbeitslosengeld, Pflegegeld oder Führerscheine. Auch die Steuererklärung sowie Anzeigen von Hass und Hetze im Netz sind bundesweit vollständig online möglich. Komplett offline sind dagegen beispielsweise der Prozess bei einem Insolvenzverfahren oder eine Eintragung ins Grundbuch. Auch vermeintlich unkomplizierte Vorgänge müssen mit dem Gang zum Bürgerdienst oder mit Anträgen in Papierform verbunden werden: Das betrifft zum Beispiel die Umweltplakette fürs Autofahren in vielen deutschen Innenstädten oder die Vereinbarung zur Leistung des Bundesfreiwilligendienstes. Oft trifft die fehlende Digitalisierung die Schwachen der Gesellschaft: Hilfen für psychisch kranke Menschen und Opfer von Extremismus oder Terrorismus sowie Leistungen für Behinderte können nicht online organisiert werden.

Von den priorisierten Fokusleistungen sind inzwischen 14 von 16 Diensten digital nutzbar. Doch nur zwei der 16 Dienste sind im Rollout abgeschlossen und deutschlandweit digital verfügbar: Das Bürgergeld und die Energiepauschale für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler – eine Leistung, die jedoch schon vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes erfüllt war.

Zum Hintergrund: Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Das Onlinezugangsgesetz wird auf Bundesebene, aber auch regional von Ländern und Kommunen umgesetzt. Die meisten der 579 OZG-Leistungen wurden in 14 Themenfelder unterteilt (zum Beispiel Arbeit und Ruhestand oder Gesundheit), welche im Grundsatz auf Länderebene betreut werden. Bei insgesamt 115 Leistungen ist der Bund federführend.

Das Vergleichsportal Verivox hat den Bearbeitungsstand der OZG-Leistungen am 12. Dezember 2024 ausgewertet. Die Angaben wurden der unten verlinkten OZG-Informationsplattform entnommen. Zum Auswertungszeitpunkt wurden auf der OZG-Plattform 579 Leistungen aufgeführt; im Dezember 2023 waren es 581 Leistungen. Laut Bundesinnenministerium kommt es immer wieder zu Veränderungen im OZG-Katalog, weil im agilen Prozess z. B. neue OZG-Leistungen entstehen oder vorhandene zusammengelegt werden.

Ursprünglich sollten bereits Ende 2022 sämtliche Verwaltungsleistungen online verfügbar sein. Im Änderungsgesetz werden anders als in früheren OZG-Versionen keine Erfüllungsfristen mehr genannt.