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Zulässigkeit von Google Earth in Frage gestellt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Auf der Welle der Empörung über Google Street View hat eine auf Internet-Recht spezialisierte Juristin nun die Rechtmäßigkeit von Geodiensten mit Luftaufnahmen wie Google Earth oder "Bird's Eye" der Microsoft-Suchmaschine Bing in Frage gestellt. "Solche Satellitenaufnahmen sind für sich genommen zulässig", sagte die Düsseldorfer Anwältin Eva Dzepina am Montag der Nachrichtenagentur dpa. "Wenn sie mit persönlichen Daten wie Adressen verknüpft werden, ergibt sich eine andere Situation und es stellt sich die Frage: Wie kann das rechtmäßig sein?"

Dienste wie Google Earth seien "fast noch gravierender als Street View, weil sie Ansichten zeigen, die nicht einfach öffentlich zugänglich sind", erklärte Dzepina.

Die Juristin bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Köln, das zu Beginn des Jahres einen örtlichen Dienst mit umfassenden Straßenaufnahmen für zulässig erklärt hatte - weil die Aufnahmen von öffentlich zugänglichen Orten erstellt worden seien. "Dienste wie Google Earth aber zeigen Ansichten von Orten, die nicht einfach öffentlich zugänglich sind", sagte Dzepina. "Das geht sehr in den privaten Bereich hinein, wenn man sehen kann, wie auf der Terrasse der Tisch zum Frühstück gedeckt ist." Anders als bei Google Street View gebe es bei Google Earth aber kein Verfahren, um einzelne Ansichten unkenntlich machen zu lassen. "Es sollte kein Unterschied gemacht werden zwischen Straßenansichten und Satellitenansichten, was die Widerspruchsmöglichkeit betrifft", betonte die Juristin.

Neben Google Earth zeigt auch der Dienst "Bird's Eye" der Microsoft-Suchmaschine Bing Aufnahmen aus der Vogelperspektive. Microsoft verwendet dafür auch in Deutschland Aufnahmen, die aus Flugzeugen aufgenommen wurden und zum Teil eine deutlich höhere Auflösung haben als die Satelliten-Fotos von Google Earth. Die Luftaufnahmen in Bing werden von kommerziellen Diensten genutzt. So verwendet die Immobilien-Website Immoscout24.de den Dienst, um Miet- und Kaufobjekte aus der Vogelperspektive in unterschiedlichen Blickwinkeln zu präsentieren.