YouTube-Videos in fremden Websites eine Rechtsverletzung?
Stand: 18.04.2013
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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht in dem sogenannten Framing, bei dem man YouTube-Videos in andere Websites einbindet, möglicherweise eine Rechtsverletzung. Das wurde in der mündlichen Verhandlung des Gerichts am Donnerstag deutlich.
Framing sei nicht mit einfachen Links vergleichbar und verletze daher eventuell Urheberrechte, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm zur Begründung.
Beim Framing wird über einen Link das Video von der Plattform YouTube oder einem ähnlichen Anbieter abgerufen. Im konkreten Fall geht es um ein Video über Wasserverschmutzung, das der Hersteller von Wasserfiltern produziert hatte. Ein Konkurrent band den Film in seine Internetpräsenz ein.