YouTube-Urteil: Kinofilmausschnitte dürfen hochgeladen werden
Stand: 23.01.2012
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München - Werden Sequenzen aus Kinofilmen auf der Online-Plattform YouTube in schlechter Qualität hochgeladen, handelt es sich nicht automatisch um eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München (AZ: 29 U 3496/11) hervor. Somit ist der Webseitenbetreiber nicht verpflichtet, Nutzerdaten herauszugeben.
Dem Urteil zufolge gilt dies für den Fall, dass die Filmausschnitte quantitativ und qualitativ hinter dem Umfang eines vollständigen Kinofilms, der im Internet veröffentlicht wird, zurückbleiben. Dann könne man nicht davon ausgehen, dass die Filmausschnitte eingestellt wurden, um daraus einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das aber wäre Voraussetzung gewesen, um einen Auskunftsanspruch durchzusetzen.