WLAN-Passwort schützt vor unerwünschten "Mitsurfern"
Stand: 30.05.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Mainz - Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass WLAN-Betreiber ihr drahtloses Netzwerk gegen unerwünschte Mitbenutzer absichern sollten. Denn wenn der Nachbar unbemerkt mitsurft und zum Beispiel Raubkopien herunterlädt, haftet dafür der Anschlussinhaber.
Deshalb sollten Nutzer zum Beispiel das voreingestellte WLAN-Passwort im Router ändern - und zwar so, dass es sich nicht leicht erraten lässt. Der Name des Netzwerks, die sogenannte SSID, wird am besten so gewählt, dass er keine Rückschlüsse auf den Besitzer zulässt. Der Familienname hat darin also zum Beispiel nichts verloren.
Die meisten Router sind heute schon beim Kauf so eingerichtet, dass sie den WLAN-Zugang verschlüsseln. Trotzdem lohnt es sich, die Einstellungen zu überprüfen. Manche Geräte nutzen zum Beispiel den Angaben nach das leicht überwindbare Protokoll WEP. Sicherer sind die Varianten WPA oder WPA2.
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