Wissen Sie, was der Begriff "Cloud-Computing" bedeutet?
Stand: 31.10.2012
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Berlin - Rund die Hälfte der Internet-Nutzer in Deutschland kann mit dem Begriff "Cloud-Computing" nichts anfangen - und dass, obwohl Could-Dienste in Form von Web-Mail oder Musik-Streaming bereits genutzt werden. Dies ergab eine repräsentative Umfrage von Infratest dimap, die vom Verbraucherschutzministerium in Auftrag gegeben wurde. Vor diesem Hintergrund soll ein neues Informationsangebot gestartet werden, das sich für bessere Information und Rechte der Cloud-Nutzer einsetzt, kündigte Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) am Mittwoch in Berlin an.
Unter der Web-Adresse www.cloud.irights.info sollen Internetnutzer künftig alles Wissenswerte rund um die Cloud-Technologie finden. Das Bundesverbraucherministerium fördert den Aufbau des Portals nach eigenen Angaben mit einem Betrag von 120 000 Euro. Das Info-Angebot wird an das bestehende Webangebot von www.irights.info angedockt. "Mit dem neuen Portal schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle für alle Internetnutzer rund um Cloud Computing", sagte Aigner.
Beim "Cloud-Computing" werden Speicherplatz, Rechenkraft, Programme und andere computergestützten Dienste nicht mehr auf einem eigenen lokalen Rechner bereitgehalten, sondern als Dienstleistung über das Internet. Der Begriff "Cloud" (Wolke) leitet sich von schematischen technischen Darstellungen dieser Dienste ab, bei der die einzelnen Services als Kreise gezeichnet werden, die zusammen dann ein Wolkensymbol ergeben.