Wird Haftung für öffentliches W-LAN aufgehoben?
Stand: 23.02.2015
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Berlin - Die Bundesregierung hat einen Gesetzestext erarbeitet, der beim Missbrauch öffentlichen Internets durch Dritte den Betreiber von der Haftung befreit.
Die Bundesregierung will Betreiber von Internet-Hotspots von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter befreien und so ermutigen, öffentliche W-LAN-Zugänge anzubieten. Zu dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben hat das Wirtschaftsministerium nun eine erforderliche Gesetzesänderung entworfen, deren Text dem Internetportal "Spiegel Online" vorliegt.
"Zumutbare Maßnahmen" gegen Missbrauch
Demzufolge müssen die Betreiber aber "zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. So soll "in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen" verhindert werden, dass sich "außenstehende Dritte" unberechtigten Zugriff auf den bereitgestellten Internetzugang verschaffen - Nutzer müssten sich mit einer Kennung im entsprechenden W-LAN anmelden.
Name des Nutzers soll bekannt sein
Die angemeldeten Nutzer sollen zudem einwilligen, "im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen". Ein noch zu diskutierender Klammerabsatz im Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass vor allem Privatleute, die ihren W-LAN-Zugang teilen, auch "den Namen des Nutzers kennen" müssen.