Widerspruchsfrist gegen Street View läuft am 15. Oktober ab
Stand: 11.10.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Hamburg/Berlin - Wer seine Immobilie nicht in Googles Straßenatlas Street View verewigt haben will, muss sich beeilen. Eine erste Widerspruchsfrist vor dem Start von Street View in Deutschland läuft an diesem Freitag (15. Oktober) ab. Darauf hat Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar am Montag aufmerksam gemacht. Er ist zuständig, weil Google seinen Deutschland-Sitz in Hamburg hat. Mit einem Antrag können Mieter sowie Immobilienbesitzer erreichen, dass ihre Gebäude oder Grundstücke auf den Street-View-Bildern unkenntlich gemacht werden. Der Widerspruch kann sowohl per Post als auch online angemeldet werden.
Google will den Dienst mit detaillierten Straßenaufnahmen demnächst auch in Deutschland starten. Zunächst sollen Straßenzüge von 20 großen Städten abgebildet werden. Deshalb gilt die Frist nur für Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.
Zugleich empfiehlt Caspar auch interessierten Einwohnern anderer Städte, aktiv zu werden: "Wer ohnehin Widerspruch einlegen will, dem ist zu raten, dies bereits jetzt zu tun. Damit ist man auf der sicheren Seite und braucht sich um weitere Ankündigungen über kommende Fristen nicht mehr zu kümmern."
Den Street-View-Dienst gibt es bereits in mehreren Ländern. In Deutschland entfachte er jedoch eine besonders heftige Debatte über Datenschutz und Persönlichkeitsrechte.
Google betonte, dass nach Einführung des Dienstes jederzeit und ohne jegliche Frist Anträge auf Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen gestellt werden können. Dafür stehe direkt in Street View der Link "Ein Problem melden" zur Verfügung.