Widerspruch-Irrsinn bei Facebook
Stand: 08.03.2016
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Berlin - Momentan kursiert auf Facebook ein Irrsinn, dem sich viele Nutzer anschließen. Sie veröffentlichen auf ihrer Pinnwand einen Widerspruch gegen vermeintlich neue Nutzungsbedingungen. Doch dieser Post ist ungültig. Denn wer den Widerspruch auf seinem Profil verbreitet, widersetzt sich nicht rechtkräftig einer werblichen Verwendung seiner Daten und Inhalte durch das soziale Netzwerk, erläutert "irights.org". Der kursierende Text ist schlicht weg ein Gerücht (Hoax).
Zum einen gibt es aktuell keine neuen Nutzungsbedingungen. Die letzte Änderung erfolgte im Januar 2015. Zum anderen existieren die im Dokument zitierten Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch gar nicht und betreffen auch keine anderen Bereiche. Wer Facebook nutzt, hat einer umfangreichen Nutzung seiner persönlichen Daten, Bilder und Texte bereits durch einen Klick zugestimmt.
Unabhängig davon sind Widerspruchstexte auf der eigenen Pinnwand nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ohnehin wirkungslos. Sie sind nur gültig, wenn sie dem Adressaten auch wirklich zugegangen sind. Die reine Veröffentlichung auf der eigenen Profilseite reicht nicht aus.