Widerspruch gegen Microsofts Streetside ab Montag möglich
Stand: 29.07.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP
Düsseldorf - Mieter und Hauseigentümer können von Montag an bis Ende September Widerspruch gegen die Online-Veröffentlichung ihrer Hausfassade bei dem Straßenbilderdienst des US-Softwarekonzerns Microsoft einlegen.
Die Zwei-Monats-Frist gilt für ganz Deutschland unabhängig davon, ob Microsoft bereits Aufnahmen der jeweiligen Region gemacht hat, wie der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte. Nach Ablauf der Frist sind Widersprüche demnach erst wieder möglich, wenn die Straßenansichten bereits im Netz stehen.
Wer von vornherein verhindern wolle, dass sein Haus im Internet abgebildet werde, solle unbedingt jetzt Widerspruch einlegen, riet Lepper. Dazu müsse ein Formular verwendet werden, das vom 1. August an auf der Microsoft-Website abgerufen werden könne. Microsoft will in Deutschland mit Bing Maps Streetside einen Internetdienst mit virtuellen Straßenansichten ähnlich Google Street View anbieten.
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