Werbe-E-Mails sind zielgerichteter Eingriff in ein Unternehmen
Stand: 05.02.2007
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Düsseldorf (dpa) - Werbe-E-Mails dürfen nicht ohne Weiteres an Unternehmen geschickt werden. Solche unverlangt gegesandte Post kann ein zielgerichteter Eingriff in den Gewerbebetrieb sein und stellt dann mehr als eine bloße Belästigung dar. Für den Betroffenen gebe es daher einen gerichtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch. Das berichtet die in Köln erscheinende "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Ausgabe 23/2006) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Maßgeblich ist demnach, wie viel Zeit und Mühe mit dem Sichten und Lesen der Mails verbunden ist. Außerdem müsse ein eventueller Kostenaufwand wie Telefonkosten und Nutzungsgebühren beachtet werden (Az.: I-15 U 45/06).