Weihnachtsgeschenke verkaufen oder versteigern
Stand: 21.12.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP
Berlin - Über vier Millionen Deutsche planen schon vor der Bescherung, Geschenke nach Weihnachten online weiterzuverkaufen oder zu versteigern. Dies hat eine am Freitag vom Hightech-Verband Bitkom veröffentlichte Umfrage ergeben. Am häufigsten werden Geschenke demnach jedoch im Handel umgetauscht: Knapp 42 Prozent der Deutschen nutzen diese Möglichkeit. 18 Prozent der Befragten behalten ihre Geschenke, auch wenn sie ihnen nicht gefallen. Weitere 15 Prozent verschenken sie einfach weiter.
Wer seine Geschenke im Internet verkaufen will, hat dazu verschiedene Möglichkeiten. Denkbar sind Auktionen, Marktplätze für Kleinanzeigen oder auch der Verkauf an spezielle Händler.
Bitkom rät Verbrauchern, sich beim gelegentlichen Verkauf im Internet als privater Verkäufer anzumelden. Denn so müsse kein Widerrufs- oder Rückgaberecht eingeräumt werden, erklärte der Verband. Auch die gesetzliche Gewährleistung könne als Privatperson ausgeschlossen werden. Es genüge der Hinweis "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft".
Der Branchenverband empfiehlt den Verbrauchern aber, stets korrekte Angaben zu machen. "Private Anbieter sind genauso wie gewerbliche Verkäufer zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet", erklärte Bitkom. Die Experten raten zudem, eigene Fotos und Produktbeschreibungen für den Verkauf zu benutzen.
Bilder und Texte im Internet seien in der Regel urheberrechtlich geschützt. "Produktbilder von der Hersteller-Website zu kopieren und in das eigene Angebot einzufügen, kann rechtliche Konsequenzen haben", warnte Bitkom.