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Was tun mit dem digitalen Nachlass?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Im Laufe eines Lebens sammeln sich so einige Daten im Internet an: Der Account beim sozialen Netzwerk, das E-Mail-Postfach, das digitale Fotoalbum, die eigene Website. Doch was geschieht damit, wenn ein Mensch verstirbt? Generell sollte der digitale Nachlass genauso behandelt werden, wie der normale auch. "Gibt es kein Testament, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft", erläutert Michael Schweizer, Rechtsanwalt und Gründer des Mandanten-Fragen-Portals www.kann-ich-klagen.de. Dies bedeutet, dass nicht nur das Haus oder Geld, sondern auch digitale Rechte an die Erben gehen.

"E-Mails gehören wie Briefe zum Postgeheimnis und damit zu den Persönlichkeitsrechten. Diese Rechte erben in jedem Fall die Angehörigen. Verträge, die zum Beispiel mit E-Mail-Providern bestehen, gehen auf die Erben über", sagt Thomas Hoeren, Professor am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster. Die Erben müssen nicht zwangsläufig Angehörige sein, wenn der Verstorbene es im Testament anders verfügt hat.

Was nach dem Tod eines Menschen mit seinen Accounts und Daten passiert, hängt von den Erben oder Angehörigen und dem Testament ab. Auch wer kein Testament hat, dem rät Schweizer eine "digitale Vorsorgevollmacht" zu formulieren. "Das ist eine Art Regieanweisung für den Fall, das man nicht mehr handeln kann", erklärt Schweizer.

In einer solchen Vollmacht, die auch Bestandteil des Testaments sein kann, wird der eigene Wille dokumentiert. Will ich, dass meine Angehörigen Zugriff auf meine Accounts haben? Meine E-Mails lesen? Soll mein Profil weiterhin sichtbar sein? Oder gelöscht werden?

Mit der Vollmacht kann eine Vertrauensperson beauftragt werden, die Profile zu schließen. "Je mehr Gedanken man sich im Vorhinein macht, umso mehr kann man verhindern, dass Dinge entdeckt werden, die man besser für sich behalten hätte. Es geht jedoch auch darum, zu verhindern, dass wertvolle digitale Daten beim Erbe untergehen", sagt Schweizer. Wirklich relevant wird der Umgang mit dem digitalen Nachlass eines Verstorbenen nämlich dann, wenn es um einen Online-Shop oder die Rechte an wertvollen Domains geht.

"Besonders in solchen Fällen ist die digitale Vorsorgevollmacht Pflicht", findet Schweizer. Sie sollte, wie ein Testament auch, handschriftlich geschrieben und unterzeichnet sein. "Der sicherste Weg ist die Beurkundung beim Notar", rät Hoeren. Auch Passwörter können für die Erben beim Notar hinterlegt werden.