Warnung vor gefälschten E-Mail-Abmahnungen
Stand: 27.10.2010
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Mainz - Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten E-Mail-Abmahnungen. Wer eine Abmahnung per E-Mail bekommt, könne diese getrost löschen. Seriöse Anwälte verschicken Abmahnschreiben wegen einer Urheberrechtsverletzung stets auf dem Postweg, so die Verbraucherzentrale in Mainz. Echten Abmahnungen sei immer eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Nutzer sollten die Rechnungen, die sie in fragwürdigen Abmahn-E-Mails erhalten, auf keinen Fall bezahlen.
Die Verbraucherschützer warnen derzeit vor einer Abmahn-Welle wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Betrüger versenden E-Mails, die dem Nutzer unterstellen, er habe illegal Musik heruntergeladen. Um sich hohe Gerichtskosten zu ersparen, soll er als Schadenersatz Geld überweisen - und das über ein Bezahlsystem, über das der Empfänger sich nicht zurückverfolgen lässt.
Update: Der Artikel soll nicht den Eindruck erwecken, dass eine Abmahnung per E-Mail immer ungültig ist. Laut einem Urteil des LG Hamburg können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auch per E-Mail versendet werden.