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Wann ist ein Internetanschluss zu langsam?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bonn – Hohe Datenübertragungsraten über das Festnetz von 32, 50 oder gar 500 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) sind keine Seltenheit mehr. Doch nicht immer kommt diese Downloadgeschwindigkeit am Ende auch aus der Leitung. Die Bundesnetzagentur hat jetzt konkretisiert, wann Leistungen nicht mehr vertragskonform sind.

Um die Internetgeschwindigkeit festzustellen, müssen Kunden die Leitungsgeschwindigkeit an zwei aufeinander folgenden Tagen insgesamt 20 Mal über LAN messen. Eine nicht vertragskonforme Leistung liegt dann vor, wenn mindestens einer der folgenden drei Fälle eintritt:

1. An beiden Messtagen werden jeweils nicht mindestens einmal 90 Prozent der versprochenen Maximalgeschwindigkeit erreicht.

2. Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht.

3. Die versprochene Mindestgeschwindigkeit wird an beiden Messtagen jeweils unterschritten.

Kunden, denen ihr Anschluss zu langsam vorkommt, sollten an mehreren Tagen hintereinander zu unterschiedlichen Zeiten das Tempo testen und die Ergebnisse protokollieren. Liegt die Geschwindigkeit dauerhaft unter der versprochenen Leistung, können sich Kunden mit ihrem Anbieter in Verbindung setzen und eine Frist zum Nachbessern setzen. Tritt keine Besserung ein, dürfen sie den Vertrag unter Umständen vorzeitig kündigen.

Unter www.breitbandmessung.de können Kunden ihre Internetgeschwindigkeit messen. Die Seite wird von der Bundesnetzagentur betrieben. Zum Jahresende will die Behörde auch ein Programm zur Verfügung stellen, das Nutzer dann voraussichtlich kostenfrei installieren können.