W-LAN zum Hotspot machen - riskant oder sicher?
Stand: 21.05.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp
Hannover/Berlin - Das private W-LAN für Dritte zugänglich zu machen ist riskant. Doch die Firma Fon und das Berliner Freifunk-Netzwerk wollen weltweit Nutzer dazu anregen, "Bandbreite zu teilen". Laut dem Computerexperten Ernst Ahlers der Zeitschrift "c't" sind beide Alternativen zurzeit der sicherste Weg, sein W-LAN mit anderen zu teilen.
Rein technisch ist es simpel, das private W-LAN zum Hotspot zu machen - auch ohne Fon oder Freifunk: einfach den Zugang nicht verschlüsseln. Doch um unerbetenen Datenverkehr möglichst zu filtern, ist mehr erforderlich. "Sie müssten zum Beispiel eine Firewall installieren, die Filesharing erkennt und unterbindet", rät Ahlers. Die Einrichtung im Alleingang sei "keine Lappalie". "Und Sie werden zum Kleinprovider - mit allen rechtlichen Konsequenzen. Im Zweifelsfall würde der Staatsanwalt bei Ihnen klingeln." Begehen Surf-Gäste Urheberrechtsverletzungen, würde der W-LAN-Betreiber identifiziert, denn gesurft wird nur über eine IP-Adresse. Unerfahrenen Bastlern rät Ahlers: "Lassen Sie die Finger davon, es sei denn, Sie wissen was Sie tun."
Vergleichsweise sicher sei der Weg zum öffentlichen Hotspot dagegen über die beiden derzeitigen Alternativen. Der nicht kommerziellen, community-basierten Initiative Freifunk bescheinigt Ahlers "sichere Hotspots". Surfen darf dort nur, wer registriert ist. Beim kommerziellen Anbieter Fon gewährleiste ein Protokoll, dass Teilnehmer eindeutig identifizierbar seien: "Fon führt ein Log, wer wann wo online war", sagt Ahlers.
Was Fon und Freifunk nicht anbieten, ist der eigentliche Internet-Zugang, den der User über Internet-Provider erhält. Und da fangen die Probleme an. Das Unternehmen Fon stellt lediglich die "Infrastruktur zur Authentifizierung" bereit und spezielle Breitbandrouter mit eigener Betriebssoftware, die laut Ahlers zwei "Funkzellen" realisiert. Kostenpunkt: ab 30 Euro. "So haben Sie ein privates und ein öffentliches W-LAN."
Die Grundidee von Fon und Freifunk ist zwar bestechend: Innerhalb der Community stellen die Mitglieder ungenutzte Kapazitäten einer Flatrate für den Datentransfer anderen Teilnehmer zur Verfügung. Fon verfolgt dabei allerdings ein Geschäftsmodell, das vom Oberlandesgericht Köln im vergangenen Jahr als wettbewerbswidrig erachtet wurde, da die weitere kommerzielle Auswertung das wirtschaftliche Konzept des eigentlichen Providers störe.
Doch das Urteil ist bis dato nicht rechtskräftig, da Fon Revision beantragt hat. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) steht noch aus. "Spiegel Online" titelte jüngst: "BGH könnte offenen Hotspots den Garaus machen". Der BGH prüfe derzeit, wer für einen Missbrauch eines offenen W-LAN-Anschlusses hafte und ob Hotspots künftig besser gegen den unberechtigten Zugriff von Dritten gesichert werden müssten.
Scheinbar unbeeindruckt wird auf der Fon-Homepage weiter geworben: Wer seinen Zugang zum Fon-Hotspot mache, könne sogar Geld verdienen. Denn bei Fon zahlt für den Zugang, wer sein Netz nicht öffnet, aber die Infrastruktur nutzt. An diesen Gebühren würden wahre Foneros, wie die Mitglieder genannt werden, beteiligt.
Den Internet-Providern in Deutschland ist das Thema "Bandbreite teilen" ein Dorn im Auge. Beim Kundendienst der Deutschen Telekom, deren Tochter T-Mobile selbst 8000 Hotspots betreibt, heißt es: "Es ist laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gestattet, einen T-Home Hotspot Dritten zu überlassen." Den Anbietern ist es lieber, weitere Anschlüsse "an den Nachbarn zu verkaufen", sagt Ahlers. "Nach unserem Wissen erlaubt kein Provider derartiges Untervermieten." In der Praxis spiele das aber keine Rolle, weil kein Provider den Verkehr aufgrund des Fernmeldegeheimnisses analysieren dürfe.
Ahlers geht davon aus, dass "das BGH-Urteil keine Auswirkungen auf Fon haben wird". Die Nutzer seien schließlich klar identifiziert. Zumindest Mitglieder, die keinen Profit anpeilen und ihr Funknetz kostenlos anbieten, dürften unbehelligt bleiben. Für das Café an der Ecke mit öffentlichem Hotspot aber sieht Ahlers ein Ende der digitalen Leichtigkeit. "Ich fürchte, das wird kommen", sagt er und meint die Personenkontrolle bei Kaffee oder Burger. Technisch realisierbar wäre der Check über fernauslesbare Personalausweise mit Funkchips, wie sie ab November unters Volk gebracht werden sollen. "Das Café könnte - um auch dem Datenschutz genüge zu tun - zum Beispiel nur die Personalausweisnummer auslesen und im Beschwerdefall einreichen." Weniger Hürden sieht Ahlers auf Hotelbetreiber zukommen, deren surfende Gäste ihre Daten in der Regel hinterlegten.
Aber Hotspots sind für Ahlers ohnehin eher eine aussterbende Gattung. Schließlich bekomme der Kunde allerorten UMTS-Sticks, die "für zwei Euro" Tagesrate uneingeschränktes mobiles Surfen ermöglichten. Auch für Smartphones gebe es mittlerweile konkurrenzfähig günstige Datentarife. Die unkontrollierte Fremdnutzung durch Dritte ist in beiden Fällen ausgeschlossen.
Nachrichten zum Thema
- WLAN-Scan: Google drohen strafrechtliche Konsequenzen
- Router können viel mehr als nur WLAN
- Haftung bei unberechtigter WLAN-Nutzung
- BGH vor Grundsatzentscheidung - Wer haftet für Missbrauch offener WLAN-Anschlüsse?
- Der WLAN-Stick: seine Vorgänger und seine Nachfolger
- WLAN-Hotspots: unterwegs ins Internet