Vorsicht: Hohes Abmahnungsrisiko bei Facebook-Fotos
Stand: 15.01.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Köln - Facebook-Nutzer müssen bei Bildern sehr sorgfältig auf das Urheberrecht achten. Es häufen sich Fälle, bei denen Nutzer des weltweit größten sozialen Netzwerks abgemahnt werden, da sie beim Veröffentlichen von Fotos gegen die Regeln verstoßen. Dies berichtet der auf die Online-Branche spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln.
So habe jüngst ein Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite eine Abmahngebühr von 1.800 Euro zahlen müssen, weil er in der Vorschau eines geteilten Links ein urheberrechtlich geschütztes Bild zeigte. Das Vorschau-Foto wurde automatisch eingebunden. Es stammte allerdings von einer freiberuflichen Fotografin, die die Rechte an dem Bild hält.
Der Rechtsanwalt warnt davor, dass Facebook kein rechtsfreier Raum sei und besonders Vorschau-Bilder ein "großes Abmahnpotenzial" beinhalteten. Für eine Urheberrechtsverletzung komme es nicht darauf an, wo ein Bild physikalisch liege oder wer es hochgeladen habe, sondern nur, wer es in seine Seite eingebunden habe. Facebook-Nutzer könnten sogar abgemahnt werden, wenn sie bereits damit begonnen hätten, die gesetzten Vorschaubilder zu löschen, denn oft genug seien alte Versionen der Seiten noch über Web-Archive nachverfolgbar.
Grundsätzlich rät der Anwalt deshalb dazu, den eigenen Facebook-Account nur Freunden zugänglich machen. So seien die Leser bekannt und Außenstehende hätten keine Möglichkeit, das Abmahnpotenzial eines Facebook-Auftrittes zu prüfen. Beim Anbieten von fremden Links sollte stets auf die Vorschau-Bilder verzichtet werden. Generell sei es am besten, immer nur eigene Texte, Fotos und Videos anzubieten, sagt Solmecke. Wer dennoch fremde Inhalte posten wolle, sollte dies immer nur mit schriftlicher Erlaubnis und deutlicher Quellenangabe tun. Wenn die Rechtslage der Inhalte nicht klar sei, sollte man lieber auf einen Post verzichten.
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