Vorsicht beim Onlineshopping im EU-Ausland
Stand: 04.11.2011
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Kehl - Weihnachten rückt immer näher und damit auch die Suche nach passenden Weihnachtsgeschenken: Ob Schuhe aus Italien oder Lavendelöl direkt aus Frankreich - auf der Suche im Internet nach Geschenken überschreitet man schnell Ländergrenzen. Doch das Shoppen in den Niederlanden, Frankreich oder Spanien kann auch Ärger mit sich bringen. Deshalb sollte man beim Bestellen im EU-Ausland einige Regeln beachten.
"Grundsätzlich sollte man sich klarmachen, dass es auch im Internet nichts umsonst gibt", sagt Bernd Krieger, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland in Kehl. Wenn das Angebot zu schön ist, um wahr zu sein, sollte man skeptisch werden.
Ein Blick in das Impressum kann ein erster Hinweis auf die Seriosität des Händlers sein. "In der ganzen EU müssen Online-Händler ein Impressum vorhalten", sagt Felix Braun, Leiter der eCommerce-Verbindungsstelle bei Euro-Info-Verbraucher e.V. in Kehl. Dieses Impressum muss immer eine Postadresse sein. "Ist hier nur eine Postfachanschrift angegeben, sollte man lieber einen anderen Anbieter aufsuchen", sagt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Wechselkurs-Gebühren beachten
Bedenken sollte man beim EU-weiten Shoppen im Internet auch, dass der Preis des Produkts vielleicht niedriger ist, doch dass noch weitere Kosten hinzukommen können. "Wenn ich in der EU einkaufen möchte, sollte ich darauf achten, ob es wirklich günstiger ist", sagt Braun. Denn zum einen kommen noch Transportkosten hinzu. Und zum anderen können Wechselkurs-Gebühren anfallen, wenn man in einem Nicht-Euro-Land wie Großbritannien bestellt. "Dann kann auch das Bezahlen teurer werden", warnt Krieger.
Auch auf die Arten der Bezahlung sollten Kunden achten. "Bei der Bezahlung ist es stets von Vorteil, wenn der Kauf auf Rechnung oder per Lastschrift erfolgen kann", sagt Bradler. Dann kann der Kunde die Ware nämlich nach Erhalt bezahlen und läuft nicht Gefahr, über den Tisch gezogen zu werden. Sicher ist in diesem Fall auch die Kreditkarte. Wird hier Schindluder getrieben, kann der Karteninhaber innerhalb von sechs Wochen Abbuchungen rückgängig machen. "Dasselbe gilt auch für Lastschriftverfahren", sagt Braun. Bei Überweisungen greift dieser Schutz allerdings nicht. "Wenn ein Gewerbetreibender sagt, man möge mit Western Union zahlen, dann gibt es nur eins: Hände weg!", sagt Krieger. Weil der Empfänger bei dieser Zahlungsart anonym bleiben kann, habe sie im gewerblichen Bezahlverkehr nichts zu suchen.
Und wenn doch etwas schief geht?
Bevor man endgültig auf den Bestell-Button klickt, sollten Verbraucher prüfen, ob der Händler zumindest Englisch kann. Das macht es später leichter, wenn es Ärger mit der Bestellung gibt. Die Verbraucherschützer raten, dafür zum Telefon zu greifen, den Händler anzurufen und zu fragen, ob er Englisch spricht.
Rechtlich gesehen kommt beim Internet-Shoppen in der EU das Recht des Landes des Verbrauchers zum Zuge. Eindeutig ist das zumindest dann, wenn etwa ein niederländischer Internetanbieter seine Seite auf Deutsch betreibt. Dann ist er auch auf deutsche Kunden ausgerichtet. Es gilt also etwa eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, in denen Verbraucher in Deutschland Ware ohne Grund zurückgegeben können. Wer aber auf einer französischsprachigen Seite bestellt, hat dafür nur 7 Tage Zeit. Denn dann gilt auch das französische Recht. Diese 7 Tage Widerrufsfrist sind EU-weit mindestens zu gewähren.
Widerrufsrecht und Rückgaberecht
Außerdem sollten Verbraucher grundsätzlich beachten, dass Händler das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzen können. Beim Widerrufsrecht kann ein Käufer die Ware entweder zurückschicken oder den Widerruf noch schnell vor Fristende schriftlich erklären und erst dann die Ware zurückschicken. Sein Rückgaberecht kann man nur durch die Rücksendung geltend machen.
Auch bei den Kosten für die Rücksendung gilt unterschiedliches Recht, was vermeintliche Auslandsschnäppchen verteuern kann. In Deutschland übernimmt der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung, wenn die Ware mehr als 40 Euro kostet. In anderen Ländern muss die Rücksendung grundsätzlich der Verbraucher zahlen. Wichtig ist hierbei aber auch: Einem Verbraucher, der einen Vertrag widerrufen möchte, dürfen nicht die Kosten der Zusendung der Ware auferlegt werden, nur die der Rücksendung, entschied der Europäische Gerichtshof (Az.: C-511/08).
Was, wenn die Ware beschädigt ist?
Die Gewährleistungsregeln sind wiederum in allen EU-Ländern gleich. Ist eine Ware beschädigt, muss der Verkäufer sie zunächst nachbessern oder ersetzen. Kann er das nicht, muss er den Preis zurückerstatten. Dabei gilt bei Neuware eine Frist von zwei Jahren für die Gewährleistung. In den ersten sechs Monaten wird angenommen, dass der Schaden schon bei der Lieferung bestand. Danach muss der Verbraucher beweisen, dass der Mangel schon bei der Lieferung bestand.