Vorschlag der ARD-Intendanten: Nur Grundgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Stand: 13.09.2006
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Schwerin, 13. September 2006 (ots) - Die Intendantin und die Intendanten der ARD-Landesrundfunkanstalten haben sich auf ihrer Sitzung in Schwerin nochmals eingehend mit Fragen der Rundfunkgebührenpflicht nach Auslaufen des Moratoriums für internetfähige Rechner zum 31. Dezember 2006 befasst. Sie weisen darauf hin, dass ab 2007 nicht - wie vielfach völlig falsch dargestellt - eine gesonderte PC-Gebühr eingeführt wird, sondern nur eine befristete Ausnahmevorschrift entfällt und damit weiterhin die Gebührenpflicht an das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts geknüpft ist.
Vor diesem Hintergrund schlagen die ARD-Intendanten eine Auslegung der Vorschriften des Rundfunkgebührenrechts vor, die - solange sich das duale Rundfunksystem für ein Fernsehangebot über Internet nicht einmal ansatzweise abbildet - für neuartige Rundfunkempfangsgeräte nur von einer Rundfunkgebühr in Höhe der Grundgebühr (5,52 Euro) ausgeht.
Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber stellt dazu fest: "Ich halte dies für eine vernünftige Lösung im Interesse der Gebührenzahler. Mit einer Rundfunkgebühr für neuartige Geräte wird ohnehin nur belastet, wer nicht einmal ein herkömmliches Radiogerät angemeldet hat. Dies dürfte in Privathaushalten, aber auch im gewerblichen Bereich eher die Ausnahme sein."
Die Intendantin und die Intendanten wenden sich mit ihrem Vorschlag zur Auslegung gebührenrechtlicher Vorschriften nunmehr an die Länder mit der Bitte um Prüfung, ob diese Auffassung dort geteilt wird. ARD-Vorsitzender Thomas Gruber: "Jetzt ist es Sache der Länder, zu entscheiden, ob sie sich diese Auslegung des Gebührenrechtes zu eigen machen können. Ich habe die Hoffnung, dass die Rundfunkkommission der Länder auf ihrer Sitzung am 21./22. September in diesem Sinne entscheiden wird."
Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD unter ihrem Vorsitzenden Bernd Lenze hat sich ebenfalls des Themas angenommen und trägt die Entscheidung der Intendanten, für neuartige Rundfunkempfangsgerätebis auf weiteres lediglich eine Grundgebühr zu erheben, inhaltlich voll mit.
Bernd Lenze: "Da bereits ein angemeldetes Autoradio dazu führt, dass sämtliche neuartigen Rundfunkempfangsgeräte pro Betriebsstätte gebührenfrei sind, dürfte dies auch für die gewerbliche Wirtschafteine akzeptable Lösung sein."