Vorratsdatenspeicherung zum Schutz des Urheberrechtes gefordert
Stand: 08.07.2011
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Berlin - Der Verein Digitale Gesellschaft macht sich für die Rechte der Internet-Nutzer starkt. Nun hat der Verein auf eine brisante, aber bisher unbeachtete Forderung der Wirtschaft nach einer schärferen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Netz aufmerksam gemacht.
Mehrere große Medienverbände drängen die Politik dazu, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet die Speicherung von Nutzerdaten vorzuschreiben. Der Verein Digitale Gesellschaft machte am Donnerstag auf ein entsprechendes Papier mehrerer Organisationen der Verlags-, Musik- und Filmbranche in Deutschland aufmerksam, das die Verwertungsgesellschaft Gema auf ihre Website gestellt hatte. Die Gema erklärte auf dpa-Anfrage, das Dokument mit Datum 3. Mai sei nach wie vor aktuell.
Das Papier trägt den Titel "Vorschläge der Rechteinhaber im Rahmen des Wirtschaftsdialogs für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie im BMWi - Kurzfassung". Als Beteiligte werden zehn Verbände und Organisationen genannt, darunter die Gema, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).
Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren ein Zankapfel zwischen Politik und Ermittlungsbehörden. Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2008 erklärt, dass eine Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich möglich sei. Ein Datenabgleich soll aber nur bei einem konkreten Verdacht einer schweren Straftat zulässig sein.
Die Organisationen fordern "eine zeitlich ausreichende gesetzliche Speicherverpflichtung der Internetzugangsanbieter hinsichtlich der für die Beauskunftung von Inhabern bestimmter IP-Adressen erforderlichen Daten". Diese Daten müssten "auch zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden können".
In dem Dokument werden weitere Maßnahmen vorgeschlagen, darunter auch "eine ernstzunehmende Sanktion gegen den Nutzer, die auch technischer Art sein kann". Dies erinnert an die Diskussion zur Bestrafung von sogenannten Raubkopierern in Frankreich mit Bestrebungen, Straftätern zeitweise den Internet-Zugang zu sperren. In der Zusammenfassung des Dokuments wird von einem "dringenden Handlungsauftrag an die Politik" gesprochen.
Der Vorsitzende des Vereins Digitale Gesellschaft (digiges), Markus Beckedahl, kritisierte das Papier als "Wunschzettel der Rechteverwertungswirtschaft". Den Hinweis auf das Dokument bezeichnete der Verein als Auftakt zu einer "Dokumentenbefreiungs- Initiative".
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