Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Vorratsdatenspeicherung soll "alsbald" geregelt werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Die Bundesregierung hat der EU-Kommission eine zügige Neuregelung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung zugesichert. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll laut der Stellungnahme, die am Dienstag nach Brüssel geschickt wurde und die der Nachrichtenagentur dapd vorliegt, "alsbald" im Kabinett behandelt werden. Darin ist der regierungsintern umstrittene Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums als Anlage beigefügt.

In der Stellungnahme, die im Namen der Bundesregierung vom Justizressort erstellt wurde, heißt es zudem, die verlangte Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei "teilweise" bereits erfolgt. Das habe die Kommission in einem Schreiben vom Oktober 2011 selbst so gesehen.

Deutschland musste bis März 2009 die EU-Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten umsetzen. Im März 2010 hob das Bundesverfassungsgericht jedoch Teile des entsprechenden nationalen Gesetzes aus dem Jahr 2007 auf. Eine Neuregelung scheiterte bisher an den widersprüchlichen Wünschen des Innen- und des Justizressorts. Inzwischen hat die EU-Kommission angekündigt, die Richtlinie zu überarbeiten.

Auf diesen Plan geht auch das Schreiben der Bundesregierung ein. Man teile "die Sorge der Kommission im Hinblick auf ein etwaiges Gültigkeitsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union", heißt es. Bereits mehrmals habe sich die Kommission kritisch zu den "datenschutzrechtlichen Mängeln" der Richtlinie geäußert und sich besorgt gezeigt, "ob dieser Rechtsakt dem Maßstab der Grundrechtecharta gerecht wird". Die Bundesregierung habe "mit großem Interesse" zudem kritische bis ablehnende Stellungnahmen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik zu Kenntnis genommen.

Hohe Strafzahlungen könnten drohen

Die Stellungnahme aus Berlin hatte die EU-Kommission angefordert. Falls sie mit den Darlegungen nicht zufrieden ist, kann sie gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben. Erkennt das Gericht ein Versäumnis Deutschlands, kann es ein entsprechendes Urteil fällen. Kommt die Bundesrepublik den gerichtlichen Auflagen nicht nach, kann die EU-Kommission in einem zweiten Schritt beantragen, dass eine Strafzahlung verhängt wird.

Die Höhe der Strafe ist unklar. Sie richtet sich in der Regel nach dem Bruttosozialprodukt des jeweiligen Mitgliedstaates und nach der Schwere des Vergehens. Im Verfahren gegen Deutschland wegen des VW-Gesetzes hatte die EU-Kommission im November angekündigt, sie wolle vor dem EuGH Strafzahlungen durchsetzen, die sich auf insgesamt mehr als 45 Millionen Euro belaufen würden.

"Technische und rechtliche Fragen" geklärt

Über die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung streitet die Bundesregierung seit Langem. Auch wenn es in der Stellungnahme an die EU-Kommission heißt, bei einer Besprechung der beteiligten Ministerien Anfang Dezember seien "mehrere technische und rechtliche Fragen" geklärt worden, gehen die Meinungen weiter auseinander.

Der Vorschlag der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren sieht vor, Daten, die bei Telefon- und Internetfirmen vorhanden sind, bei Verdacht "einzufrieren", sodass Ermittler sie später nutzen können.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist damit aber nicht zufrieden. Noch am Mittwoch erklärte ein Sprecher des Innenministeriums in Berlin, Quick Freeze reiche nicht aus, "um den Erfordernissen einer Mindestspeicherfrist im Sinne auch der EU-Regelung Genüge zu tun". Zudem sei sie für die Bekämpfung schwerer Straftaten nicht ausreichend.