Vorratsdatenspeicherung: Neuer Anlauf im Koalitionsvertrag
Stand: 28.11.2013
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Berlin - Union und SPD wollen die umstrittene Vorratsdatenspeicherung möglichst schnell wieder einführen. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie werde umgesetzt, sobald die Regierung gebildet sei, sagte die amtierende Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch in Berlin. Ziel sei aber, die Speicherfrist auf drei Monate zu verkürzen. Überwachungsgegner und Opposition kritisierten die Pläne heftig.
"Es bleibt dabei: Die Vorratsdatenspeicherung ist weder erforderlich noch verhältnismäßig", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar dem Donaukurier (Donnerstagsausgabe). Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung hätten bisher nicht bewiesen, dass die Maßnahme notwendig sei. CDU, CSU und SPD hatten sich darauf geeinigt, den Zugriff auf die Daten nur bei schweren Straftaten und "zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben" zu erlauben. Außerdem müsse ein Richter dies genehmigen.
Die Grünen nannten die Pläne angesichts der NSA-Affäre "einen schweren Fehler". Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz hielt Union und SPD vor, dass sie diese Vereinbarung wenige Monate vor einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes trafen, anstatt den Richterspruch zu diesem Thema abzuwarten. "Die SPD gibt damit jeden bürgerrechtlichen Anspruch an der Garderobe der großen Koalition ab."
Auch Leonhard Dobusch von der Digitalen Gesellschaft, einem Verein von Bürgerrechts- und Netzaktivisten, kritisierte die Sozialdemokraten. "Die SPD hat das ohne Kampf hergegeben", sagte er. Die Vorratsdatenspeicherung ist auch innerhalb der SPD umstritten. "Die Hardliner haben sich durchgesetzt", sagte Dobusch. Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sprach von einem "Dammbruch für unsere Freiheit und informationelle Selbstbestimmung".
In Netzwerken wie Facebook und Twitter sowie in Blogs dominierte die Kritik. Einzelne Diskussionsteilnehmer verwiesen aber darauf, dass der Zugriff auf die Daten künftig von einem Richter genehmigt werden müsse, obwohl dies weder in der EU-Richtlinie noch vom Bundesverfassungsgericht verlangt werde.
Telekommunikationsunternehmen in der EU sind seit einigen Jahren verpflichtet, Verbindungsdaten ihrer Kunden auch ohne konkreten Anlass oder Verdacht bis zu zwei Jahre lang zu speichern, damit Ermittler zur Aufklärung schwerer Verbrechen darauf zugreifen können.
In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regelung 2010 gekippt. Die bisherige schwarz-gelbe Koalition konnte sich nicht auf eine Neufassung verständigen - vor allem wegen des Widerstandes der FDP.
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