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Vorratsdatenspeicherung: Jetzt droht Deutschland eine EU-Klage

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin/Brüssel - Vorratsdatenspeicherung: ja oder nein? Weil die Bundesregierung trotz Aufforderung der EU noch immer keine Einigung in der Frage erzielt hat, droht nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Eine am Donnerstag ablaufende Frist wird die Bundesregierung nach Angaben von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verstreichen lassen. Bis zu den befürchteten Strafzahlungen ist es aber ein weiter Weg: Das Vertragsverletzungsverfahren ist langatmig und kompliziert.

Die EU-Kommission in Brüssel gilt als "Hüterin der Verträge", das heißt, sie überwacht, ob die Mitgliedstaaten EU-Richtlinien fristgerecht in nationales Recht übertragen und umsetzen. Tun sie dies - wie Deutschland bei der Vorratsdatenspeicherung - nicht, verfasst die EU-Kommission zunächst ein erstes Mahnschreiben. In einer zweiten Stufe setzt Brüssel dann mit einem weiteren Schreiben eine letzte Frist. In der Regel hat eine Regierung nach Erhalt solcher Briefe zwei Monate Zeit, um auf Fragen der Kommission zu reagieren oder das EU-Recht zu befolgen.

Donnerstag ist Stichtag

Dieses zweite Schreiben erhielt die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr. Im März räumte die EU-Kommission der Berliner Koalition schließlich einen letzten Aufschub ein und setzte eine Monatsfrist: Demnach müsste sie die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bis Donnerstag auf den Weg gebracht haben.

Wenn auch diese Mahnung wie angekündigt unbeachtet bleibt, kann der eigentliche Schritt vor Gericht erfolgen. Dazu muss das Brüsseler Kommissionskollegium einen entsprechenden Beschluss fassen. Dann wird die Klage beim EuGH eingereicht und der Bundesregierung zugestellt. Im Verfahren hat die Bundesregierung die Möglichkeit, die Klage zu erwidern. Bis zu einem Urteil könnten dann mehrere Jahre vergehen. Das erste Urteil könnte Deutschland aber zunächst nur zwingen, die Richtlinie umzusetzen.

Finanzielle Sanktionen sind selten

Passiert dies weiterhin nicht, könnte die EU-Kommission eine erneute Klage beschließen, in der auch finanzielle Sanktionen festgelegt werden. Aber auch diese bedürften der Zustimmung des Gerichtes. Dass es soweit kommt, ist selten.

Nach Angaben der Bundesregierung laufen derzeit 74 Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland. Meist handelt es sich dabei um sehr spezielle Themen. Im Februar wurde Deutschland etwa aufgefordert, seine Vorschriften für die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuer-Sätze auf die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken zu ändern. Über ein Zwangsgeld wird nach Angaben der Bundesregierung vor Gericht nur im Streit um das VW-Gesetz verhandelt.

Aus Sicht von Kritikern pikant ist in dem aktuellen Fall, dass die EU-Kommission zwar auf die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch Deutschland pocht - diese aber selbst in ihrer jetzigen Form nicht im vollen Einklang mit dem nötigen Schutz persönlicher Daten sieht. Die Regelung ist also zwar derzeit geltendes EU-Recht, soll aber überarbeitet werden.