Vorratsdatenspeicherung: Bundesbeauftragte zweifelt am Nutzen
Stand: 02.02.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Persönlichkeitsrechte versus Sicherheitsnutzen: Mittlerweile lehnt auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) die Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsinstrument ab. Damit hat sie ihre ursprüngliche Haltung geändert.
"Wenn ich den massiven Eingriff durch eine Vorratsspeicherung in die Persönlichkeitsrechte aller Bürger abwäge gegen den zu erwartenden Nutzen für die Sicherheit, kann ich eine solche Maßnahme nicht mehr befürworten", sagte Voßhoff dem Magazin "Der Spiegel". Mit dem Blick auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der die zugrundeliegende EU-Richtlinie 2014 verworfen hatte, sagte sie: "Ich sehe nicht, dass eine Vorratsdatenspeicherung mit den strengen Auflagen des EuGH noch den Effekt erzielt, den die Sicherheitsbehörden mit diesem Instrument erreichen wollen."
Vorratsspeicherung seit Jahren im Gespräch
Voßhoff hatte die Datenspeicherung auf Vorrat lange verteidigt und als CDU-Abgeordnete dafür votiert. Die Opposition hatte ihre Berufung zur obersten Datenschützerin daher scharf kritisiert.
Vorratsdatenspeicherung ist die systematische Erfassung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten, die Ermittlern bei der Suche nach Terroristen und Schwerverbrechern helfen soll. In Deutschland gibt es das Instrument schon seit Jahren nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Gesetzesregelung 2010 verworfen. Derzeit gibt es eine Kontroverse über eine mögliche Neuauflage der Datensammlung.