VoIP-Fachforum der RegTP - Proteste gegen Verbot bundesweiter Ortsvorwahlen
Stand: 18.10.2004
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Bonn (pte) - "Voice over IP bietet die Chance für Innovationen, neue Dienstleistungen und eine Belebung des Wettbewerbs. Die Kunden können von einer grösseren Angebotsvielfalt profitieren", sagte der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP), Matthias Kurth, heute in seiner Eröffnungsrede auf der Forumsveranstaltung der Reg TP in Bonn zum Thema "Voice over IP - Revolution oder Evolution auf dem TK-Markt?" Kurth präsentierte auch erste Auswertungsergebnisse der von der Reg TP durchgeführten Anhörung zu Voice over IP.
So dürfen nach einer Entscheidung der Regulierungsbehörden Firmen wie Sipgate oder Freenet Telefonnummern nur noch lokal entsprechend der Ortsvorwahl vergeben. Die Internet-Telefonanbieter sehen dadurch ihr gesamtes Neugeschäft massiv behindert und vermuten staatlichen Protektionismus zu Gunsten der Deutschen Telekom. "Die Voice-over-IP-Anbieter haben nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch auf eine bundesweite Zuteilung von Rufnummern - nur Gesellschaften mit eigener Telefoninfrastruktur könnten eine solche Lizenz für 2,5 Millionen Euro erwerben", sagte Sipgate-Geschäftsführer Thilo Salmon gegenüber Spiegel Online.
Die Regulierungsbehörde wird sich heute mit den Themen Geschäftsmodelle, rechtliche Einordnung, Nummerierung, Marktdefinition, Marktzutrittschancen, Universaldienstleistung, Datenschutz, Notruf und Auskunftsverfahren auseinandersetzen. Omar Khorshed, Vorstandsvorsitzender der acoreus AG in Düsseldorf, einem Dienstleister für Kundenmanagement, Abrechnung und Inkasso von Telekommunikationsdiensten, sieht den Klärungsbedarf nicht nur auf Seiten der Netzbetreiber und Hersteller, sondern auch bei den Anbietern von Mehrwertdiensten: "Noch stellt VoIP eher ein Nischenprodukt dar. Das kann sich aber in den nächsten 12 bis 24 Monaten sehr schnell ändern. Daher muss umfassend sichergestellt werden, dass über VoIP-Telefonanschlüsse alle Arten von Telefondiensten erreicht und abgerechnet werden können. Auch die Möglichkeit von mobilen VoIP-Zugängen, etwa über Public WLAN Hotspots, muss berücksichtigt werden."