Verträge nur noch mit zwölf Monaten Laufzeit: Gesetzentwurf vorgelegt
Stand: 27.01.2020
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Verträge für Mobilfunk und Internet, aber auch für Fitness-Studios, Zeitungs-Abos & Co. binden Verbraucher häufig an Mindestvertragslaufzeiten von 24 Monaten. Die Bundesregierung möchte dies ändern und Verbesserungen für Kunden durchsetzen. Bereits im März 2019 hatte das Bundesjustizministerium erste Eckpunkte veröffentlicht. Geplant ist unter anderem eine Verkürzung der Mindestlaufzeit von Verträgen auf ein Jahr. Im vergangenen August hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht betont, dass die Gesetzespläne so schnell wie möglich verabschiedet werden sollen. Am vergangenen Freitag wurde nun das "Gesetz für faire Verbraucherverträge" als 28-seitiger Referentenentwurf vorgelegt.
Verbesserungen und mehr Rechtssicherheit für Verbraucher
Das neue Gesetz werde laut Bundesjustizministerium unter anderem Vertragsklauseln in AGB, die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher widersprechen oder die nicht mehr zeitgemäß seien, als unwirksam erklären. Außerdem soll der Schutz der Verbraucher vor am Telefon aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen verbessert werden. Mit dem Gesetz soll auch für mehr Rechtssicherheit beim Kauf gebrauchter Sachen gesorgt werden.
Unter anderem sieht der Referentenentwurf eine Änderung von Paragraph 309 Nummer 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Die maximale Mindestlaufzeit eines Vertrages soll von zwei auf ein Jahr reduziert werden. Zugleich soll die automatische Vertragsverlängerung nur noch drei statt bislang zwölf Monate betragen. Die Kündigungsfrist soll ebenfalls kürzer ausfallen: Laut dem Entwurf ist ein Monat statt derzeit drei Monate geplant.
Schriftliche Zustimmung zu am Telefon abgeschlossenen Verträgen für Gas und Strom
Hat ein Verbraucher telefonisch einen Vertrag über die Energielieferung von Gas oder Strom abgeschlossen, so soll der Tarif nur wirksam werden, wenn der Kunde den ihm in Textform übermittelten Vertrag genehmigt. Gibt der Kunde innerhalb von zwei Wochen seine Zustimmung zu dem Vertrag nicht, so gilt diese als verweigert.
Auch gegen unerwünschte Telefonwerbung soll das neue Gesetz Verbraucher besser schützen. Unternehmen müssen vor Werbeanrufen etwa über eine ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers in Telefonwerbung verfügen. Diese Einwilligung müsse dokumentiert und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Bis das geplante Gesetz aber tatsächlich in Kraft treten kann, dürfte es noch dauern. Zunächst muss das Bundeskabinett grünes Licht geben, danach muss eine Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat erfolgen.
Höhere Kosten für Verbraucher?
Das Vergleichsportal Verivox sieht kürzere Vertragslaufzeiten aus Verbrauchersicht durchaus als "absolut wünschenswert" an. Allerdings dürfte dies auch Folgen für die Finanzierung von Endgeräten wie Smartphones haben. Die Verträge würden sich deutlich verteuern, wenn ein Vertrag mit Handy nur noch über zwölf statt 24 Monate finanziert werden müsste. Unter anderem der Mobilfunknetzbetreiber Vodafone hatte bereits im vergangenen Jahr vor höheren Kosten und weniger Wahlfreiheit für Verbraucher gewarnt, wenn das neue Gesetz in der geplanten Form umgesetzt werde.