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Verträge leichter kündigen: Jeder Zweite hat profitiert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Verträge für Internet dürfen sich nach Ende der Laufzeit nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr verlängern: Verbraucherinnen und Verbraucher können monatlich kündigen, wenn die Mindestlaufzeit von meist 24 Monaten verstrichen ist. Fast die Hälfte aller Internetwechsler aus dem Jahr 2022 hat die vereinfachte Kündigung genutzt.

48 Prozent bejahen Einfluss des Gesetzes auf ihren Wechsel

Verivox hat in einer repräsentativen Umfrage sowohl nach dem Zeitpunkt des letzten Anbieterwechsels für stationäres Internet gefragt als auch nach einem möglichen Einfluss des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) beim Wechsel. Mit dem neuen TKG können Verträge nach der Mindestlaufzeit grundsätzlich monatlich gekündigt werden – eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr ist nicht mehr zulässig.

Die Verivox-Umfrage zeigt: 48 Prozent aller Internetwechsler aus 2022 haben diese schnellere Kündigungsmöglichkeit genutzt. 52 Prozent gaben hingegen an, ganz regulär zum Ende der Laufzeit gewechselt zu haben. Insgesamt kannten zwei Drittel der diesjährigen Wechsler das neue Gesetz – tatsächlich genutzt haben dieses aber nur die erwähnten 48 Prozent.

"Nicht alle im vergangenen Jahr erfolgten Wechsel können auf die TKG-Novelle zurückgeführt werden", sagt Jens-Uwe Theumer, Vice President Telecommunications bei Verivox. "Wer regulär nach 24 Monaten gekündigt hat, war nicht auf das neue Gesetz angewiesen."

Gesetzesänderung verstärkt Wechselquote bislang nicht

Die meisten Deutschen wechseln ihren Internetanbieter eher unregelmäßig: 52 Prozent der von Verivox Befragten haben ihren Internetanschluss zuletzt vor zwei Jahren oder früher erneuert. 2021 suchten sich 17 Prozent einen neuen Internetanbieter, im letzten Jahr waren es bis Ende November lediglich 13 Prozent. 18 Prozent der Befragten haben ihren Internetanbieter noch nie gewechselt – darunter sind besonders viele Menschen mit einem formal niedrigen Bildungsstand.

Die Wechselbereitschaft steigt mit dem monatlichen Verdienst: 73 Prozent der Befragten mit einem Einkommen von höchstens 1.500 Euro haben bereits ein- oder mehrfach ihren Internetanbieter gewechselt, bei höheren Einkommen über 2.500 Euro steigt die Wechselquote auf 85 Prozent. Jüngere Menschen wechseln deutlich öfter als ältere: 90 Prozent der 18- bis 29-Jährigen haben sich bereits mindestens einmal einen neuen Internetanbieter gesucht. Hingegen hat in der Altersgruppe von 50-69 Jahren fast jeder Vierte noch nie gewechselt.

Einem Drittel der Deutschen ist das Gesetz noch unbekannt

Nach eigenen Angaben haben 57 Prozent der Deutschen Kenntnis von den erleichterten Wechselmöglichkeiten. 33 Prozent der Befragten verneinen dies, 10 Prozent sind sich nicht sicher. Männer haben einen um 13 Prozent besseren Kenntnisstand als Frauen. Die Kenntnis steigt außerdem mit dem Einkommen und auch mit dem Alter.

"Die TKG-Novelle war ohne Zweifel ein richtiger und überfälliger Schritt, dennoch kann von einem Wechsel-Boom nicht die Rede sein", sagt Jens-Uwe Theumer, Vice President Telecommunications bei Verivox. "Doch aktuell ist viel Bewegung im Markt, insbesondere bei Glasfasertarifen. Wenn die erleichterten Kündigungsmöglichkeiten noch bekannter werden, könnte der Wechselanreiz für Kundinnen und Kunden doppelt steigen."

Methodik

Die verwendeten Daten basieren auf einer Online-Umfrage der Innofact AG im Auftrag von Verivox, an der Ende November 2022 1.037 Personen im Alter von 18 bis 69 Jahren teilnahmen. Gefragt wurde: "Wann haben Sie zuletzt Ihren festen Internetanschluss zu Hause gewechselt? – Am 01. Dezember 2021 ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten. Im Zuge dessen können Verbraucher seit Dezember 2021 ihre Internetverträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit ohne eine automatische Verlängerung monatlich kündigen. Haben Sie von dieser Gesetzesänderung gehört? – Hatte diese Gesetzesänderung einen Einfluss auf Ihren Anbieterwechsel in diesem Jahr (2022)? Es geht um Ihren festen Internetanschluss zu Hause." Die Umfrage ist bevölkerungsrepräsentativ in Bezug auf Alter, Geschlecht und Bundeslandzugehörigkeit.

Die erwähnte Änderung des Telekommunikationsgesetzes zum 1. Dezember 2021 wurde auch ins "Gesetz für faire Verbraucherverträge" aufgenommen.