Verbraucherzentrale NRW kritisiert Kabelbetreiber Unitymedia
Stand: 24.10.2007
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Düsseldorf (dpa) - Die zum Januar angekündigte Preiserhöhung des Kabelbetreibers Unitymedia für analogen TV-Empfang ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unwirksam. Die Verbraucherzentrale habe das Kölner Unternehmen abgemahnt, berichtete die Organisation am Mittwoch in Düsseldorf.
In dem Unitymedia-Schreiben sei von einer "neuen Preisstruktur" die Rede - nach dem Motto: Der digitale Kabelanschluss bringe mehr, koste aber künftig weniger als der analoge. Was erfreulich klingen solle, bedeute, dass Kunden, die weiter analoges Kabel haben wollten, eine Preiserhöhung hinnehmen müssten. In dem Reklame-Schreiben sei jedoch weder von der Preiserhöhung um gut 15,6 Prozent die Rede, noch werde diese genau beziffert. Die monatliche Gebühr für analoges Kabel hebt sich vom 1. Januar demnach um 2,41 Euro auf 17,90 Euro, digitales Kabel soll von dann an 16,90 Euro kosten.
Die Verbraucherschützer kritisieren außerdem, dass das bei Preiserhöhungen eingeräumte Sonderkündigungsrecht den rechtlichen Anforderungen nicht Stand halte. Ein kostenloses Musterschreiben, um der Preiserhöhung für den analogen Kabelanschluss zu widersprechen, findet sich auf der Internetseite der VZ NRW.